Katholisch-apostolische Gemeinden

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Edward Irving, ca. 1823 Wegbereiter der katholisch-apostolischen Gemeinden

Die katholisch-apostolischen Gemeinden sind eine christliche Gemeinschaft, die sich ab 1831 in England bildete. Sie zeichnen sich u. a. dadurch aus, dass sie sich nicht als Teil einer abgesonderten kirchlichen Gruppe sehen (wollten), sondern als Teil der Gemeinschaft aller Christen. In der Praxis erfolgte aber schon früh eine Bildung apostolischer Gemeinden, die in einen Prozess der Kirchwerdung mündete. Von der Neuapostolischen Kirche und vielen weiteren späteren apostolischen Gemeinschaften werden die katholisch-apostolischen Gemeinden als "Mutterkirche" angesehen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

 
Eine Übersicht der Ereignisse in der Anfangszeit der Apostolischen Bewegung von 1820 bis 1890

Ein Ausgangspunkt der katholisch-apostolischen Gemeinden war eine endzeitlich geprägte Erweckungsbewegung, die sich innerhalb verschiedener christlicher Kirchen und Glaubensgemeinschaften Großbritanniens entwickelte. Es kam zu Weissagungen, Krankenheilungen und Zungenreden.

Auch die Albury-Konferenzen, bei denen um ein vertieftes Schriftverständnis gerungen wurde und die man als Teil einer konservativen Gegenbewegung zu demokratischen Tendenzen der Zeit verstehen kann, bilden einen wichtigen Einflussfaktor auf die entstehende katholisch-apostolische Bewegung.

Katholisch-apostolische Bewegung

 
Albury-Konferenz im Jahr 1826
 
Apostel John Bate Cardale (1802-1877)
 
Die Apostel der Katholisch-Apostolischen Gemeinden. Duncan MacKenzie fehlt.

Siehe auch: Apostolische Bewegung

Die Geschichte der katholisch-apostolischen Gemeinden ist ohne die Ereignisse im Vorfeld nicht zu verstehen. Eine besondere Rolle spielten die Schriften von James Haldane Stewart, der darin aufforderte, dass die Christenheit um eine erneute Ausgießung des Heiligen Geistes beten sollte. Seine Botschaft fiel in vielen christlichen Kreisen auf fruchtbaren Boden. Es kam in den 1820er Jahren zu Aufbrüchen und Erweckungen in Deutschland (Karlshuld), Schottland und England. Diese Erweckungen geschahen unabhängig voneinander, wurden jedoch später als verbundene Ereignisse betrachtet. Eine große Rolle spielte u.a. der schottische Prediger Edward Irving. Theologische Schwerpunkte dieser Bewegung (die als katholisch-apostolische Bewegung umschrieben werden kann) waren:

In unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Bewegung stehen die sogenannten Albury-Konferenzen.

In Teilen dieser Bewegung kam es ab 1830 zu einzelnen Gemeindegründungen. Unter dem Eindruck endzeitlicher Prophezeiungen wurden zwischen 1832 und 1835 zwölf Persönlichkeiten aus Großbritannien zu Aposteln berufen, deren Aufgabe es sein sollte, die Kirche auf das zweite Kommen Jesu vorzubereiten.

"Kirchwerdung"

Die Apostel versammelten sich in Albury und verfassten das sogenannte Testimonium, das sie verschiedenen weltlichen und kirchlichen Häuptern der damaligen Welt überreichten.

Der Großteil der ersten Amtsträger entstammte der Kirche anglikanischen Kirche und der Kirchen presbyterianischen Kirche Schottlands. Aber auch lutherische, reformierte und römisch-katholische Geistliche fanden hinzu.

Schisma 1863

1863 kam es zu einem Schisma, aus dem sich zunächst die Allgemeine christliche apostolische Mission und ab 1878 die Neuapostolische Kirche (NAK) entwickelte. Auch viele andere Apostolische Gemeinschaften führen ihre Wurzeln auf die KAG zurück. Hauptgrund für das Schisma war die unterschiedliche Auffassung über den Fortbestand des "zweiten Apostolats". Die englischen Apostel hatten entschieden, dass sie keinen Ratschluss Gottes erkennen könnten, der eine Fortführung bzw. Ersetzung bei ihrem Tod legitimierte. Dem widersprachen einzelne Amtsträger aus Deutschland, wo sich nach England die meisten katholisch-apostolischen Gemeinden gebildet hatten, insbesondere der deutsche Prophet Heinrich Geyer. Er berief neue Apostel, was von den amtierenden englischen Aposteln verworfen wurde und später zu seinem Ausschluss führte. Die katholisch-apostolischen Gemeinden distanzieren sich nach wie vor von allen aus ihnen entstandenen Gemeinschaften.

Die Gemeinden nach 1901

 
Katholisch-apostolische Eucharistie in Stuttgart (um 1930)
 
Johannes Rose, letzter Beauftragter Engel in Riga, nach einer Beerdigung im Mai 1936

Seit dem Tod des letzten Apostels, Francis Valentine Woodhouse, am 3. Februar 1901 können keine Versiegelungen und Ordinationen mehr vorgenommen werden. Die katholisch-apostolischen Gemeinden wurden daher zunehmend in ihren Aktivitäten eingeschränkt, bis schließlich Anfang der Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts die letzten ordinierten Amtsträger hochbetagt verstarben.

Folgende Änderungen traten ab dem 3. Februar 1901 ein:

  1. Neueinsetzungen zum Engel-, Priester- und Diakonenamt können nicht mehr erfolgen.
  2. Alle Diener in den Gemeinden und in der Allgemeinen Kirche bleiben auf der Stufe des Amtes, die sie vor 1901 hatten; also kein Aufstieg zu einem höheren Amt oder in eine höhere Stellung.
  3. Das Evangelistenwerk (Verkündigung und Sammlung von Gläubigen in und aus der Christenheit) hat aufgehört. Die Arbeit der Bezirksevangelisten und ihrer Mitarbeiter verlagert sich nun auf eine evangelistische Tätigkeit innerhalb der aufgerichteten Gemeinden.
  4. Durch den Wegfall des Evangelistenwerkes und die Aufgabenbeschränkungen anderer Ämter freiwerdende Diener werden - soweit Bedarf besteht - zum Dienst in den Gemeinden eingesetzt.
  5. Neue Gemeindeglieder werden nicht mehr aufgenommen, auch nicht solche Gläubiggewordene, die vor der Übergabe an das Hirtenamt standen.
  6. Die heilige Versiegelung kann wegen Fehlen des apostolischen Amtes nicht mehr gespendet werden.
  7. Die vierwöchentliche Versammlung der Sieben Gemeinden in London unter der Leitung eines Apostels entfällt; der Dienst wird jedoch auf einer niedrigeren geistlichen Stufe fortgesetzt.
  8. Die täglichen vollständigen Morgen- und Abenddienste mit der Räucherung und der Fürbitte entfallen; gebraucht wird jetzt nur noch in allen Gemeinden die Ordnung der kürzeren Morgen- und Abenddienste ohne den besonderen Fürbittenteil. Die mit den vollständigen Diensten dargebrachte „große“ Fürbitte war bis dahin von 60 Altären in sieben verschiedenen Sprachen aufgestiegen und die „kürzere“ Form der Fürbitte in hunderten von Gemeinden in der christlichen Welt dargebracht worden.
  9. In der hl. Eucharistie werden die Gedächtnisgebete nicht mehr in der längeren Form, sondern überall nur noch in der kürzeren Form gebraucht.
  10. Der Gesang zur Räucherung mit der Darbringung des Weihrauchs in der Feier der hl. Eucharistie entfällt; das Rauchfaß bleibt unbenutzt.
  11. Die tägliche, sich an den Morgendienst anschließende Morgenkommunion entfällt.
  12. Der siebenarmige Leuchter wird nicht mehr angezündet, er brennt also nicht mehr.
  13. Wegfall des liturgischen Dienstes nach dem Sonntags-Vormittagsdienst bei der Entfernung des hl. Sakramentes aus dem Tabernakel; es wird jetzt wieder - wie vor 1868 - stillschweigend in die Sakristei getragen.
  14. In den täglichen Vormittagsdiensten und Nachmittagsdiensten,sowie in den zusätzlichen Diensten der Litanei tritt eine Veränderung nicht ein.[1]

Neugründungen

In jüngerer Zeit führte die Beschäftigung mit diesen Gemeinden zu einigen Neugründungen, von denen sich jedoch die ursprünglichen Gemeinden distanzieren. Die vorwiegend niederländische Katholiek Apostolische Kerk sieht sich selbst als legitime Nachfolgerin der Katholisch-Apostolischen Gemeinden, wird aber von den noch existierenden, ursprünglichen katholisch-apostolischen Gemeinden, nicht anerkannt.

Lehre und Praxis

Selbstverständnis

Die englischen Apostel schrieben in ihrem Testimonium: "Die Kirche Christi ist die Gemeinschaft aller, ohne Unterschied der Zeit und des Landes, welche im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft und durch ihre Taufe von allen anderen Menschen ausgesondert sind." Sie waren daher von Grund auf ökumenisch eingestellt und sahen ihre späteren Gemeinden als "Modellgemeinden", in denen sich die Vielfalt der christlichen Riten niederschlug. Eine exklusive Heilsgewissheit wurde zu keiner Zeit für die Glieder der Gemeinden in Anspruch genommen.

Die katholisch-apostolischen Gemeinden wollten sich nicht als Teil einer abgesonderten kirchlichen Gruppe sehen, sondern als Teil der Gemeinschaft aller Christen. In der Praxis erfolgte aber schon früh eine Bildung apostolischer Gemeinden, die in einen Prozess der Kirchwerdung mündete.

Gottesdienst

 
Die Liturgische Kleidung des vierfachen Amtes.

Für den Gottesdienst wurde von den Aposteln eine Liturgie herausgegeben, die auf anglikanischen, römisch-katholischen und orthodoxen Vorlagen basierte. Lichter, Weihrauch, liturgische Kleidung, Weihwasser und Öl waren als Symbole im Gottesdienst in Gebrauch. Die vollständigen liturgischen Formen konnten nur in wenigen Gemeinden ausgeführt werden, da es dazu der Vollzahl der Ämter vor Ort bedurfte und diese nur in wenigen Gemeinden erreicht wurde, so z. B. in der Zentralkirche in London (am Gordon Square) und in Berlin. Es gab täglich vier Gottesdienste: den Morgendienst um 6 Uhr, Gebetsdienste um 9 Uhr und 15 Uhr und den Abenddienst (Vesper) um 17 Uhr. Sonntags um 10 Uhr und an Feiertagen wurde die Eucharistie gefeiert.

Organisation

 
Amtstracht eines Engels mit Superpelliceum einer Mozetta und Stola

Die katholisch-apostolischen Gemeinden waren streng hierarchisch organisiert. Es wurde sehr viel Wert auf das sogenannte „vierfache Amt“ gelegt: Apostel (als „Älteste“ der Gesamtkirche), Propheten, Evangelisten und Hirten (nach Eph. 4). Jedes dieser Ämter sollte sowohl in der Gesamtkirche als auch in der Einzelgemeinde (hier entsprechend der Amtskategorie der Apostel die „regierenden Ältesten“) vor Ort vorhanden sein. Die Ortsgemeinden wurden von sogenannten "Engeln" (=Bischöfen) geleitet, deren Name sich von den "Engeln der Sieben Gemeinden" in der Johannesoffenbarung herleiten sollte. Diesen standen Priester (im vierfachen Amt), Diakone, Unterdiakone, Diakonissen, Akoluthen und Türhüter zur Seite.

Jedem der Apostel wurde ein bestimmter Arbeitsbereich ("Stamm") zugewiesen, für den er zuständig war:

Aus dieser Stammeszuordnung leitete später die Neuapostolische Kirche ihr zentrales Leitungsamt, das Stammapostelamt, bei inhaltlicher Umdeutung ab.

Der erstberufene Apostel war John Bate Cardale, der auch als Pfeiler der Apostel bezeichnet wurde. Ihm waren zugeordnet der Pfeiler der Propheten, der Pfeiler der Evangelisten und der Pfeiler der Hirten im Sinne von "Säule und Stütze des jeweiligen Amtes". Am bekanntesten hiervon war der Pfeiler der Propheten, Edward Oliver Taplin. Auch den anderen elf Aposteln war jeweils ein Prophet, Evangelist und Hirte zugeordnet.

Gemeinden und Mitgliederzahlen

 
Katholisch-apostolische Kirche Kopenhagen
 
Katholisch-apostolische Kirche in Wuppertal

Die katholisch-apostolischen Gemeinden hatten zu Beginn des 20. Jahrhunderts schätzungsweise 200.000 Mitglieder, davon allein in Deutschland ca. 70.000, in weltweit fast 1.000 Gemeinden, die sich wie folgt verteilten:

  • England: 315
  • Schottland: 28
  • Irland: 6
  • Deutschland: 348
  • Niederlande: 17
  • Österreich/Ungarn: 8
  • Schweiz: 41
  • Norwegen: 10
  • Schweden: 15
  • Dänemark: 59
  • Russland, Finnland, Polen, Baltische Staaten: 18
  • Frankreich: 7
  • Belgien: 3
  • Italien: 2
  • Vereinigte Staaten von Amerika(USA): 29
  • Kanada: 13
  • Australien: 15
  • Neuseeland: 5

Im Jahr 2007 existieren in Deutschland und auch anderen Ländern noch etwa 40 Gemeinden. In den Restgemeinden werden Gottesdienste von Laienhelfern und vereinzelt von Unterdiakonen geleitet. In der Regel bestehen die Gemeinden aus Nachkommen früherer Gemeindeglieder. Ihre Liturgie beschränkt sich durch den Wegfall der ordinierten Geistlichkeit auf jene Handlungen, die auch Laien vollziehen können, v.a. fürbittende Gebete (namentlich die Litanei). Daneben werden Predigten aus der reichhaltigen homiletischen Literatur der katholisch-apostolischen Gemeinden des 19. und frühen 20. Jahrhunderts verlesen. Voraussetzung für die Predigtbefugnis war die Weihe zu einer der drei Amtsstufen (Engel, Priester, Diakon).

Eine geistliche Leitung fehlt den Gemeinden aus den oben erwähnten Gründen. Organisatorisch ist jedoch für den Stamm Norddeutschland die Vermögensgesellschaft bzw. -stiftung mit Sitz in Frankfurt zuständig. Die Verwaltung erfolgt also für jeden Stamm separat. Dieser gehören wohl fast alle Kirchengrundstücke und -gebäude in einem Stamm. Auch wurden bis mindestens in die 1990er Jahre noch Neubauten (zum Beispiel in Düsseldorf, Lüneburg oder Rostock) errichtet. Die Vermögensgesellschaften üben einen sehr großen Einfluss auf die Ortsgemeinden aus. Das Opferaufkommen wird von den lokalen Gemeinden verwaltet, nur die Zehnten zentral. Die Vermögensgesellschaft kommt daher nur bei größeren Ausgaben (Gebäude, Orgel) ins Spiel.

Dr. Johannes Albrecht Schröter schreibt in seiner Dissertationsschrift "Die Katholisch-apostolischen Gemeinden in Deutschland und der Fall Geyer": "Die heutigen Katholisch-apostolischen Gemeinden sind Gemeinden ohne übergeordnete Leitung. Niemand ist da, der verbindlich die Richtung festlegen dürfte falls diese einen neuen Kurs bedeuten würde. So bleiben die Gemeinde und ihre Mitglieder in der Spannung zwischen Abgeschlossenheit und Öffnung, zwischen Aufrechterhaltung des Vorhandenen und Verzicht auf Sonderexistenz, zwischen dem Bewusstsein "Erstlingsfrucht" bei der Wiederkunft Christi zu sein und der Bereitschaft, in der Praxis zum "Weizenkorn" (vgl.Johann.12,24) in den Kirchen zu werden. Die Erwartung der baldigen Wiederkunft Christi ist in den Katholisch-apostolischen Gemeinden nach wie vor sehr lebendig und für sie charakteristisch. Was die "Weizenkorn"-Aufgabe betrifft, so gibt es einerseits eine sehr interessante Wirkungsgeschichte der Botschaft der Albury-Apostel im Bereich geistlicher Erneuerungsbewegungen, in Kommunitäten und unter kirchlichen Amtsträgern - eine Geschichte, die eine Untersuchung wert war. Andereseits widerspricht die an manchen Orten zunehmende innere und räumliche (neue Kirchenbauten!) Abgrenzung von den übrigen Christen dem ursprünglichen, ökumenischen Anliegen der katholisch-apostolischen Bewegung und damit teilweise dem bis heute geltenden Selbstverständnis der Katholisch-apostolischen Gemeinden. Ob diese ihrer geistlichen und kirchengeschichtlichen "Weizenkorn"-Aufgabe gerecht werden, hängt entscheidend davon ab, ob ihre Mitglieder in Zukunft stärker den Austausch und die Gemeinschaft mit anderen Christen suchen und gestalten - um so tatsächlich als "sterbendes Weizenkorn" "Frucht zu bringen".

Noch bestehende eingetragene Vereine in Deutschland (Stand: 30.03.2013)

  1. Vermögensverwaltung der Katholisch-Apostolischen Kirche – Stammeskasse Norddeutschland, Amtsgericht Frankfurt/Main, VR 4292
  2. Katholisch-Apostolische Gemeinde Berlin-Charlottenburg e.V., Weimarer Str. 5, 10625 Berlin, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg): VR 3130
  3. Katholisch-Apostolische Gemeinde Berlin-Nord e.V., Kopfstr. 64, 12053 Berlin, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg): VR 11193
  4. Katholisch-Apostolische Gemeinde Berlin-Ost e.V., Mühsamstr. 35/37, 10249 Berlin, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg): VR 11641
  5. Katholisch-Apostolische Gemeinde Berlin-Süd e.V., Wilmsstr. 11, 10961 Berlin, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg): VR 291
  6. Katholisch-Apostolische Gemeinde Berlin-West e.V., Pohlstr. 61, 10785 Berlin, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg): VR 552
  7. Katholisch-Apostolische Gemeinde Bielefeld e.V., c/o Carsten Zander, Brinks Wiese 8, 33161 Hövelhof, Amtsgericht Bielefeld: VR 1358
  8. Katholisch-Apostolische Gemeinde Bremerhaven e.V., Goethestr. 51, 63322 Rödermark, Amtsgericht Bremen: VR 556
  9. Katholisch-Apostolische Gemeinde Chemnitz-Ost e.V., Holbeinstr. 35, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz: VR 2333
  10. Katholisch-Apostolische Gemeinde Darmstadt e.V., Taunusstr. 40, 64289 Darmstadt, Amtsgericht Darmstadt: VR 800
  11. Katholisch-Apostolische Gemeinde Düsseldorf e.V., August-Macke-Str. 26 a, 41470 Neuss, Amtsgericht Düsseldorf: VR 4056
  12. Katholisch-Apostolische Gemeinde Flensburg e.V., Schulstr. 8, 24972 Steinbergkirche, Amtsgericht Flensburg: VR 742
  13. Katholisch-Apostolische Gemeinde Forst e.V., Virchowstr. 12, 03149 Forst (Lausitz), Amtsgericht Cottbus: VR 972
  14. Katholisch-Apostolische Gemeinde Frankfurt am Main e.V., Mörfelder Landstr. 41-43, 60598 Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main: VR 4140
  15. Katholisch-Apostolische Gemeinde Frankfurt (Oder) e.V., Spiekerstr. 4, 15230 Frankfurt (Oder), Amtsgericht Frankfurt/Oder: VR 284
  16. Katholisch-Apostolische Gemeinde Glauchau e.V., Quergasse 11, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz: VR 50768
  17. Katholisch-Apostolische Gemeinde Hamm e.V., Alte Salzstr. 51, 59069 Hamm, Amtsgericht Hamm: VR 413
  18. Katholisch-Apostolische Gemeinde Herford, organisiert als Verein zur Übernahme und Verwaltung des Kirchengrundstückes der Katholischapostolischen Gemeinde Herford e.V, Amtsgericht Bad Oeynhausen, VR 21028
  19. Katholisch-Apostolische Gemeinde Kassel e.V., Kassel, Amtsgericht Kassel: VR 609
  20. Katholisch-Apostolische Gemeinde Kiel e.V., Hasseer Str. 77, 24113 Kiel, Amtsgericht Kiel: VR 1596
  21. Katholisch-Apostolische Gemeinde Leer e.V., Annenstr. 25, 26789 Leer, Amtsgericht Aurich: VR 110768
  22. Katholisch-Apostolische Gemeinde Leipzig e.V., Dohnanystr. 22, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig: VR 1810
  23. Katholisch-Apostolische Gemeinde Marienberg e.V., c/o Johannes Seifert, Goethering 3, 09496 Marienberg, Amtsgericht Chemnitz: VR 6898
  24. Katholisch-Apostolische Gemeinde Münster (Westfalen) e.V., Turmstr. 5, 48151 Münster, Amtsgericht Münster: VR 3475
  25. Katholisch-Apostolische Gemeinde Neukölln e.V. Kopfstr. 64, 12053 Berlin, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg): VR 102
  26. Katholisch-Apostolische Gemeinde Osnabrück e.V., Arndtstraße 27/28, 49080 Osnabrück, Amtsgericht Osnabrück: VR 1125
  27. Katholisch-Apostolische Gemeinde Ostsachsen e.V., Makarenkostr. 6/1, 01445 Radebeuel, Amtsgericht Dresden: VR 10774
  28. Katholisch-Apostolische Gemeinde Pforzheim e.V., Westlichen-Karl-Friedrich-Str. 194
  29. Katholisch-Apostolische Gemeinde Potsdam e.V., Persiusstr. 8, 14469 Potsdam, Amtsgericht Potsdam: VR 1095
  30. Katholisch-Apostolische Gemeinde Rostock e.V., Rostock, Amtsgericht Rostock: VR 665
  31. Katholisch-Apostolische Gemeinde Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburg, Amtsgericht Stendal: VR 11009
  32. Katholisch-Apostolische Gemeinde Siegen, organisiert als Kapellenverein der Katholisch-Apostolischen Gemeinde Siegen zu Siegen, Amtsgericht Siegen, VR 918
  33. Katholisch-Apostolische Gemeinde Spandau e.V., Ackerstr. 15, 13585 Berlin, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg): VR 1791
  34. Katholisch-Apostolische Gemeinde Stuttgart e.V., Gutenbergstr. 59, 70176 Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart: VR 2230
  35. Katholisch-Apostolische Gemeinde Wiesbaden e.V., Bleichstr. 38, 65183 Wiesbaden, Amtsgericht Wiesbaden: VR 2727
  36. Katholisch-Apostolische Gemeinde Wilkau-Haßlau e.V., c/o Reinhard Malz, Hermann-Kellner-Str. 4, 08058 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz: VR 70614
  37. Gemeindehausverein der Katholisch-apostolischen Gemeinde Kleve e.V. (AG Kleve, VR 204)
  38. Gemeindehausverein der Katholisch-apostolischen Gemeinde zu Köln e.V. (AG Köln, VR 4575)
  39. Hausverein der Katholisch-Apostolischen Gemeinde Bremen e.V. (AG Bremen, VR 2135)
  40. Hausverein der Katholisch-Apostolischen Gemeinde Hameln, (AG Hannover, VR 100121)
  41. Hausverein der Katholisch-Apostolischen Gemeinden e.V. in Braunschweig (AG Braunshweig, VR 2293)
  42. Katholisch-Apostolische Kirchengemeinde Cottbus und Werben e.V. (AG Cottbus, VR 364)
  43. Kapellen-Verein der katholisch-apostolischen Gemeinde Barmen e.V. (AG Wuppertal, VR 1478)
  44. Kirchbauverein der katholisch-apostolischen Gemeinde Gelsenkirchen e.V. (AG Gelsenkirchen, VR 550)
  45. Kirchbauverein der Katholisch-Apostolischen Gemeinde Bochum (AG Bochum, VR 991)
  46. Kirchbauverein der katholisch-apostolischen Gemeinde in Essen, (AG Esen, VR 1580)
  47. Kirchbauverein der Katholisch-Apostolischen Gemeinde Marburg, (AG Marburg 545)
  48. Kirchbauverein der Katholisch-Apostolischen Gemeinde Hannover-Linden (AG Hannover, VR 2927)
  49. Treuhandverein der Katholisch-Apostolischen Gemeinden Hamburg e.V. (AG Hamburg, VR 6579)
  50. Verein in der Katholisch-Apostolischen Gemeinde in Nürnberg e.V. (AG Nürnberg, VR 262)
  51. Verein zur Verwaltung eines Grundstücks der Katholisch-Apostolischen Gemeinde zu Rendsburg (AG Kiel, VR 144)
  52. Verein zur Übernahme und Verwaltung des Kirchengrundstücks der Katholisch-Apostolischen Gemeinde Dortmund e.V. (AG Dortmund, VR 2031)
  53. Verein zur Übernahme und Verwaltung des Kirchengrundstücks der katholisch-apostolischen Gemeinde in Bückeburg (AG Stadthagen, VR 100009)
  54. Verein zur Übernahme und Verwaltung des Kirchengrundstücks der Katholisch-Apostolischen Gemeinde Minden (AG Bad Oeynhausen, VR 40301)
  55. Verwaltungsverein der Katholisch-apostolischen Gemeinde in Augsburg e.V. (AG Augsburg, VR 219)
  56. Verwaltungsverein der Katholisch-apostolischen Gemeinde in München e.V. (AG München, VR 4779)
  57. Verein der katholisch-apostolischen Gemeinde Feudingen e.V. in Bad Laasphe-Feudingen (AG Siegen, VR 3419)

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • G.C. Flegg: Gathered Under Apostles; A Study of the Catholic Apostolic Church; Oxford, 1992. - ISBN 019826335X
  • Johannes Albrecht Schröter: Bilder zur Geschichte der Katholisch-apostolischen Gemeinden / Images Of The History Of The Catholic Apostolic Church; (Glaux Verlag Christine Jäger KG) Jena, 2001. - ISBN 3-931743-42-X
  • Edward Miller: The History and Doctrines of Irvingism or of the so-called Catholic Apostolic Church in two vols. - Vol. I & II; (C. Kegan Paul & Co.) London, 1878
  • A.L. Drummond: Edward Irving and his Circle; London, 1934.
  • P.E. Shaw: The Catholic Apostolic Church, sometimes called Irvingite (A Historical Study); New York, 1946.
  • Rowland A. Davenport: Albury Apostles; London, 1973; deutsch als Albury Apostel; (Oculi Verlag) Hannover, 2004. – ISBN 3980-64183-X
  • R.F. Edel: Heinrich Thiersch als oekumenische Gestalt; (Oekumenische Studien 18); Marburg a/d Lahn, 1962, in zweiter Auflage unter dem Titel: Auf dem Weg zur Vollendung der Kirche Jesu Christi; Marburg a/d Lahn, 1971.
  • J.A. Schröter: Die katholisch-apostolischen Gemeinden in Deutschland und der Fall Geyer; 2. Auflage, Marburg, 1998 - ISBN 3-8288-9014-8

Quellennachweise

  1. Born, S. 191