Ordination

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Neuapostolische Ordination in Kenia 2006

Ordination (lat. ordo „(geistlicher) Stand“) oder Amtseinsetzung, auch: Weihe, ist eine gottesdienstliche Handlung in christlichen Kirchen, durch die Menschen (in den meisten apostolischen, in den römisch-katholischen, orthodoxen und in vielen Freikirchen nur Männer) zum geistlichen Amt gesegnet, geordnet und gesandt werden. Das zentrale Segenszeichen in allen Ordinationsliturgien ist die Handauflegung. Sie wird schon im Neuen Testament] (2. Tim. 1,6; 1. Tim. 4,14) als Geste der Vollmachtsübertragung erwähnt.

Katholisch-apostolische Gemeinden

Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten drei "geistliche Stände", Laien, Klerus und die von Gott gerufenen Apostel. Im engeren Sinn fand eine Ordination nur dann statt, wenn ein Laie (zum Beispiel auch ein Diakon) durch Handauflegung in den Klerus, den priesterlichen Stand erhoben wurde. Eine "Ordination" zum Apostel war nicht möglich, denn die Erhebung in diesen Stand war Gott allein vorbehalten.

Analog dazu fand beim Wechsel der priesterlichen Funktion oder der Erhebung in das Amt eines Engels (Bischofs) im eigentlichen Sinn keine Ordination statt, sondern eine Weihe.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche ist die Ordination ist Einsetzung in ein geistliches Amt. Sie wird ausnahmslos durch Apostel vollzogen.[1] Die Ordination ist nach neuapostolischem Verständnis kein Sakrament, sondern eine Segenshandlung.[2]

Ordinationsritus

Die Ordination wird vom Apostel im Namen des dreieinigen Gottes durch Handauflegung und Gebet vollzogen. [3]

Die Heiligkeit dieser Handlung und der dienende Charakter des Amtes werden verdeutlicht, dass das Amt kniend empfangen wird. Der zu Ordinierende gelobt vor dem Apostel Gott gegenüber Treue, Nachfolge Christi und Gehorsam des Glaubens. [4]

Mit der Ordination geht der Ordinierte auch ein Treueverhältnis zum Apostelamt ein: Der Amtsträger ist in der Ausführung seines Amtes dem Apostelamt verpflichtet und auf dieses angewiesen. [5]

Theologische Bedeutung

Die theologische Bedeutung der Ordination wird kurz im fünften Glaubensartikel des neuapostolischen Glaubensbekenntnisses zusammengefasst:

„ Ich glaube, dass die von Gott für ein Amt Ausersehenen nur von Aposteln eingesetzt werden und dass aus dem Apostelamt Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem Dienst hervorgehen.“

Die Ordination zum geistlichen Amt enthält drei Aspekte: „Vollmacht, Segnung und Heiligung“. [6]

  • Vollmacht

Priesterlichen Amtsträgern erlangen durch die Ordination die Bevollmächtigung, die Sündenvergebung im Auftrag des Apostels zu verkündigen und das Heilige Abendmahl auszusondern. An der rechten Sakramentsverwaltung durch die Apostel haben also die priesterlichen Amtsträger teil. Auch die rechte Verkündigung des universellen Heilswillens Gottes geschieht durch die „Vollmacht“, die das Apostolat verleiht. [7]

  • Segnung

Durch die Segnung werden die göttliche Begleitung und der Beistand des Heiligen Geistes bei der Ausübung sowohl des priesterlichen als auch des diakonischen Amtes zugesagt. [8]

  • Heiligung

Heiligung bei der Ordination bedeutet dass Gott selbst in seiner Heiligkeit und Unantastbarkeit durch das Amt handeln will. Heiligung verweist zudem darauf, dass die Kirche ein heilige ist. [9]

Nach neuapostolischem Verständnis, werden in der Ordination vorhandene Begabungen des Ordinierten für die Amtsausübung erweckt und geweiht. [10]

Vereinigung Apostolischer Gemeinden

Ordination[11] ist eine gottesdienstliche Handlung in apostolischen Gemeinden, durch die Menschen zum geistlichen Dienst gesegnet, geordnet und gesandt werden. Die Ordination geschieht durch Apostel oder Bischöfe. Es ist Apostolisches Selbstverständnis, dass in der Ordination manifestiert wird, dass Gott bereits gewirkt hat. Nicht Menschen übertragen Gaben und Fähigkeiten, sondern Jesus Christus beruft in den Dienst. In der Verkündigung der Lehre und in der Ausübung ihrer Dienste sind die ordinierten Mitarbeiter dem Sendungsauftrag Jesu Christi und dem Selbstverständnis der Apostolischen Gemeinschaften verpflichtet sowie an die Vorgaben der Kirchenleitung gebunden. Die Mitarbeiter sind Orientierung und Vorbild und helfen auf diese Weise, Gemeinde zum lebendigen Zeugnis der Nachfolge Christi zu machen. Die „Gemeinde- und Gottesdienstordnung“ ist für alle ordinierten Mitarbeiter bindend.

Der Ordination geht in jedem Fall mindestens ein Gespräch des Apostels oder Bischofs (i.d.R. in Anwesenheit des Gemeindeleiters) mit dem betreffenden Mitarbeiter voraus. In diesem Gespräch werden Inhalte und Bedeutung des neuen Dienstes im Allgemeinen und daraus abgeleitete konkrete Aufgaben in der Gemeinde und/oder in überregionalen Aufgaben im Besonderen geklärt. Es wird daraufhin die Bereitschaft des Mitarbeiters abgefragt, diesen Dienst in Zukunft dann auch auszuüben. Ist der Mitarbeiter verheiratet, wird auch der Ehepartner um sein Einverständnis zu dem neuen Dienst gefragt. Liegt ein Einverständnis zum neuen Dienst nicht vorbehaltlos vor, kann keine Ordination erfolgen.

Die Ordination erfolgt in den apostolischen Gemeinden in aller Regel innerhalb eines Gottesdienstes, im Anschluss an das Abendmahl. Der betreffende Mitarbeiter tritt vor die Gemeinde und der Apostel/Bischof fasst in einer kurzen Ansprache Bedeutung, Inhalte und Aufgaben des neuen Dienstes nochmals zusammen.

Die Segnung zur Ordination beginnt mit einem Gebet. Die Ordination selbst erfolgt mit folgenden Worten: NN, Gott hat dich in seinen Dienst berufen. In dem Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes ordiniere ich dich zum Dienst als nn. Die Segenshandlung wird mit dem Aaronitischen Segen abgeschlossen.

Weitere apostolische Gemeinschaften

In den meisten apostolischen Gemeinschaften ist die Vornahme einer Ordination dem Apostel vorbehalten. Von der Ordination ist die Beauftragung abzugrenzen.

siehe auch

Einzelnachweise

  1. Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 12.1.12
  2. Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7
  3. Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7
  4. Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7
  5. Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7
  6. Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5
  7. Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5
  8. Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5
  9. Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5
  10. Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7
  11. Gottesdienst- und Gemeindeordnung der Apostolischen Gemeinschaft, S. 54 und 120f