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* [http://www.bischoff-verlag.de/public_vfb/pages/de/family/news/120815stapantworten.html - Bischoff-Verlag - Fragen an den Stammapostel] | * [http://www.bischoff-verlag.de/public_vfb/pages/de/family/news/120815stapantworten.html - Bischoff-Verlag - Fragen an den Stammapostel] | ||
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[[Kategorie: Theologie]] | [[Kategorie: Theologie]] |
Aktuelle Version vom 22. März 2024, 23:27 Uhr
Unter Frauenordination wird die Frage, ob Frauen in den priesterlichen Dienst ordiniert werden sollten bzw. aus theologischer Sicht werden könnten, verstanden. Diese Frage ist innerhalb der christlichen Kirche umstritten.
Die Frage der Gültigkeit einer Frauenordination berührt sowohl Bereiche der Ekklesiologie wie der Sakramententheologie, die Frage der Zulässigkeit – bei schon vorausgesetzter prinzipieller Gültigkeit – darüber hinaus Fragen des praktischen Kirchenverständnisses (Kanonisches Recht, Missionswesen, Pastoraltheologie). Religionsgemeinschaften mit Frauenordination versuchen in reformatorischer Tradition (sola scriptura) deren Gültigkeit und Zulässigkeit theologisch auch aus der Bibel zu begründen und weisen einerseits auf die ihrer Meinung nach gegebenen biblischen Zeugnisse der Alten Kirche hin, andererseits auch auf den Grundsatz des allgemeinen Priestertums aller Christen. Einige altkatholische Kirchen führen als wichtigen Grund für die Frauenordination den Umstand an, dass in Jesus Christus der Mensch als Mann und Frau erlöst sei. Diese Botschaft der Erlösung könne im heutigen kulturellen Kontext unglaubwürdig wirken, wenn das Priesteramt weiterhin nur Männern vorbehalten bleibe.
Inhaltsverzeichnis
Biblische Grundlagen
Unter Berufung auf den ersten Korintherbrief (1. Kor 14,33–35) lehnen die römisch-katholische Kirche (die im Übrigen auf die kirchliche Tradition verweist), die orthodoxe Kirche sowie die meisten evangelikalen Gemeinden die Frauenordination offiziell ab. Als wesentlicher Grund für die Ablehnung wird der fehlende Auftrag von Jesus Christus genannt.
33. Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens. Wie in allen Gemeinden der Heiligen 34. sollen die Frauen schweigen in der Gemeindeversammlung; denn es ist ihnen nicht gestattet zu reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt. 35. Wollen sie aber etwas lernen, so sollen sie daheim ihre Männer fragen. Es steht der Frau schlecht an, in der Gemeinde zu reden.
(Übersetzung nach Luther 1984.)
Die Bibel berichtet, wie Jesus seine männlichen Jünger beruft und beauftragt. Dass zu diesem engsten Jüngerkreis auch Frauen gehörten, wird zwar von vielen Exegeten angenommen, aber im Text der Evangelien nicht ausdrücklich erwähnt.
In den Paulusbriefen finden sich unter den Grußworten des Apostels eine als διακονος („diákonos“) bezeichnete Phoebe (Röm 16,1 EU). Strittig ist jedoch, ob die bloße Bezeichnung einer Person als diákonos („Diener“ oder „Dienerin“) bereits bedeutet, dass sie das kirchliche Weiheamt des Diakons bzw. der „Diakonin“ innehat.
Von Befürwortern einer Frauenordination wird weiters auch angeführt, im Römerbrief fände sich die Erwähnung einer Junia, die „unter den Aposteln berühmt“ sei (Röm 16,7 LUT). Die traditionelle Auslegung dieser Stelle sah darin allerdings den Akkusativ „Junian“ eines (in der Antike sonst so nicht belegten) Männernamens „Junias“ bezogen, der jedoch als Kurzform für den (durchaus gebräuchlichen) Männernamen „Junianus“ stehen soll (ähnlich, wie von Paulus auch „Silas“ als Kurzform von „Silvanus“ benutzt worden sein soll). Auch Martin Luther geht an dieser Stelle von einem Männernamen aus. Diese traditionelle Auslegung wird allerdings heute nur von einem Teil der Exegeten vertreten. Weiter wird argumentiert, dass auch eine (weibliche) „Junia, die unter den Aposteln berühmt ist“, deshalb noch keineswegs das Apostelamt innegehabt haben müsse, sondern dem Wortsinn nach auch den Aposteln einfach besonders gut bekannt gewesen oder von ihnen besonders geschätzt worden sein könnte.
Katholisch-apostolische Gemeinden
Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten diakonische Dienste durch Diakonissen, sie wurden durch einen Engel gesegnet. Eine Ordination der Diakonissen fand ebenso wenig statt, wie die der Diakone. Beide Gruppen wurden als Vertreter der Gemeinde von dieser und dem Engel vorgeschlagen und erwählt.
Neuapostolische Kirche
In der Neuapostolischen Kirche wurde die Frauenordination bisher gelegentlich von leitenden Amtsträgern in die Diskussion gebracht. Vor dem Hintergrund des derzeit noch unklaren Amtsverständnisses der Neuapostolischen Kirche scheint diese Diskussion aber am Kern der anstehenden theologischen Diskussionen vorbeizugehen.
Eine Beauftragung von Frauen als Diakonissinen (keine Ordination) wurde bis in die 1980-er Jahre vereinzelt durchgeführt. Dies geschah meist aus Ämtermangel in sehr kleinen Gemeinden.
Bei einer international übertragenen Videoansprache des Stammapostels Schneider am 20. September 2022 aus Zürich wurde verkündet, dass eine Ordination von Frauen zu allen geistlichen Ämtern und die Beauftragung zu Leitungsfunktionen ab dem 1. Januar 2023 "überall dort erteilt wird, wo er von der Gesellschaft und Gemeinde angenommen wird."[1] Am 8. Januar wurden in Braunschweig und am 15. Januar 2023 in Berlin durch Apostel Krack die ersten Diakoninnen ordiniert.
Siehe auch: https://nak.org/de/faq
Vereinigung Apostolischer Gemeinden
In der VAG ist eine Frauenordination seit dem Beschluss der Apostelversammlung am 27. Juni 2003 möglich. Demnach können Frauen alle Ämter in der VAG einnehmen. Die erste Priesterin wurde am 29. Juli 2007 in der Gemeente van Apostolische Christenen ordiniert. Inzwischen dienen auch in den deutschen Gemeinden zahlreiche Diakoninnen und Priesterinnen. Am 30. August 2009, wurde die Priesterin Ineke Ras aus der Gemeinde Enkhuizen (Niederlande) ins Hirtenamt ordiniert und zur Gemeindeleiterin ernannt. Am 14. Juni 2015 wurde mit Elke Heckmann für den Bezirk Vogtland erstmals eine Älteste ordiniert, die dann auch die erste Frau im Vorstand der Apostolischen Gemeinschaft ist. Am 9. August 2015 wurden in Köln je eine Frau ins Hirtenamt, verbunden mit der Gemeindeleitung, und in den Evangelistendienst gesetzt. Damit sind nun fast alle Dienste in der Apostolischen Gemeinschaft, bis auf Bischof und Apostel, auch mit Frauen besetzt.
Das Beschlusspapier der Apostelversammlung mit einer ausführlichen theologischen Begründung kann hier eingesehen werden.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Bekanntmachung auf NAK.org, gesehen am 22.03.2024