Diakon
Der Diakon (von griech. διάκονος diakonos „Diener, Knecht“) bekleidet ein geistliches Amt innerhalb der Kirche, den Diakonat. Seine Aufgaben beschränken sich nicht auf die Diakonie, sondern umfassen wie die der anderen geistlichen Ämter auch Verkündigung (Martyria, Zeugnis) und Gottesdienst (Leiturgia, Liturgie). Die Diakone waren ursprünglich Gehilfen der Apostel zur Verwaltung des gemeinsamen Vermögens und zur Leitung der gemeinsamen Mahlzeiten (und wohl damit verbunden auch der Eucharistie). Dieses Amt ist in den meisten apostolischen Glaubensgemeinschaften vorhanden.
Inhaltsverzeichnis
Urkirche
Die ersten sieben Diakone werden im Neuen Testament] in der Apostelgeschichte (Apg 6,1–7 ) erwähnt. Ursprünglich hatten die von Jesus Christus erwählten Apostel den Auftrag zur Verbreitung der Lehre und daneben die Versorgung der Armen persönlich wahrgenommen, mussten aber feststellen, dass sie mit beidem zugleich überfordert waren. Zu ihrer Entlastung und Unterstützung ließen sie daher von der Jerusalemer Urgemeinde sieben Männer „von gutem Ruf und erfüllt von Geist und Weisheit“ wählen, die sie dann durch Gebet und Handauflegung für ihren Dienst weihten.
Von den Diakonen – 1. Brief des Paulus an Timotheus (1 Tim 3,8–13 LUT)
„Desgleichen sollen die Diakone ehrbar sein, nicht doppelzüngig, keine Säufer, nicht schändlichen Gewinn suchen; sie sollen das Geheimnis des Glaubens mit reinem Gewissen bewahren. Und man soll sie zuvor prüfen und wenn sie untadelig sind, sollen sie den Dienst versehen. Desgleichen sollen ihre Frauen ehrbar sein, nicht verleumderisch, nüchtern, treu in allen Dingen. Die Diakone sollen ein jeder der Mann einer einzigen Frau sein und ihren Kindern und ihrem eigenen Haus gut vorstehen. Welche aber ihren Dienst gut versehen, die erwerben sich selbst ein gutes Ansehen und große Zuversicht im Glauben an Christus Jesus.“
katholisch-apostolische Gemeinden
Ein Diakon war in den KAG ein Amtsträger unter den Engeln und Priestern. Er assistierte diesen beiden im Gottesdienst und bei der Austeilung der Kommunion. Sie durften auch predigen und in besonderen Fällen taufen. Ihre eigentliche Aufgabe war es, den Gemeindemitgliedern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und in der Regelung der weltlichen Aufgaben zu helfen. In der Gemeinde waren sie vor allem die Verwalter der Kirchengüter. Diakone wurden nicht ordiniert, sondern waren als Vertreter der Gemeinde von dieser und durch den Engel vorgeschlagen und erwählt. Sie galten wie die priesterlichen Ämter als "gotterwählt" (vgl. Apg. 6, 2. 3).
Ludwig Albrecht schreibt in seiner Katechese über die Wahl der Diakone:
„Wenn die Gemeinde Diakone als ihre Stellvertreter wählt, so ist dies nicht zu vergleichen den in der Welt üblichen Wahlen... Eine solche Diakonenwahl, die im Glauben auf die vom Herrn durch seine Apostel vorgeschriebene Weise vollzogen wird, ist nicht minder eine Kundgebung des Willens Gottes durch den Heiligen Geist, als wenn ein zum Priesteramt Angebotener durch den Mund des Propheten berufen wird. Nur die Art dieser Kundgebung ist verschieden. Jede Einsetzung eines Diakons ist eine apostolische Tat. Jedoch erfordert es die Umstände, daß die Apostel in der Regel die Engel der Gemeinden durch eine besondere Vollmacht beauftragen, in ihrem Namen die erwählten Diakone ins Amt einzusetzen. Alle durch einen Engel ordinierten Diakone empfangen dann später die apostolische Segnung. Die Diakone werden mit der apostolische Segnung in ihrem Amt festgestellt, der allmächtige Gott (versiegelt) und bestätigte sie als seine treuen Diener bis ans Ende... “
– Ludwig Albrecht[1]
Es wurde zwischen "Siebendiakonen" und "übrigen Diakonen" unterschieden. Erstere waren nach dem Vorbild der Jerusalemer Urgemeinde vor allem für die Verwaltung der Geldmittel und weltlichen Angelegenheiten der Gemeinde verantwortlich. Ihre Zahl war auf sieben beschränkt, sie wurden von der Gemeinde gewählt und galten als eingesetzt, wenn sie vom apostolischen Amt bestätigt wurden.
In dem Lehrbuch Abhandlungen über die Kirche besonders ihre Ämter und Gottesdienste (zweite Auflage 20. April 1898) findet sich folgende Bemerkung:
„Die Sieben-Diakone stehen in einem engen Zusammenhang mit dem siebenfachen Ältestenamt der Gemeinde. Eine vollständig organisierte Gemeinde hat sechs Älteste, von denen jeder einen besonderen Bezirk leitet, und zwar unter der Aufsicht des Engels, der die Spitze oder das Haupt der Ältestenschaft ist. Von sechs durch die Gemeinde gewählten Diakone sollte je einer einem der sechs Ältesten für die diakonalen Angelegenheiten in seinem Bezirk als Mitarbeiter beigegeben sein, während der siebente, der Hauptdiakon, als der Mund des Siebendiakonats, dem Engel Rat mitteilen soll in allem, worüber die Sieben sich zuvor verständigt und geeinigt haben. Wo es aber noch keine vollständig organisierte Gemeinde (mit sechs Ältesten und sieben Diakonen) gibt, so gibt es auch noch keine Hauptdiakone “
– Ludwig Albrecht[2]
Sie wurden i.d.R. aus der Schar der "übrigen Diakonen" gewählt. Diese wurden vom Engel der Ratsversammlung der Priester und Diakone der Gemeinde vorgeschlagen, dann der Gemeinde vorgestellt und die Gemeinde wurde gebeten bestehende Bedenken gegen die Kandidaten zu äußern. Ihre Zahl war nicht begrenzt und einzig von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig, da jeder Diakon ein bestimmte Anzahl von Familien zu betreuen und besuchen hatte. Dafür standen ihm als Hilfe noch Unterdiakone zur Seite. In der Berliner Hauptgemeinde waren z.B. 30-40 Diakone neben den Priestern zur Betreuung der Gemeinde tätig. Zum Priester berufene Männer dienten oft vorher einige Jahre als Diakone bevor sie ins Priesteramt ordiniert wurden.
Neuapostolische Kirche
In der Neuapostolischen Kirche ist das Diakonenamt die niedrigste Stufe der Ämterhierachie. Der Diakon wird durch einen Apostel ordiniert. Früher gab es auch ein Unterdiakonenamt, dieses Amt wird jedoch nicht mehr neu besetzt. Zu den Aufgaben eines Diakons gehören u.a. die Mithilfe bei der Vor- und Nachbereitung des Gottesdienstes (Kirche aufschließen, Altar herrichten etc.), Mithilfe und Begleitung eines priesterlichen Amtsträgers bei Kranken- und Hausbesuchen, bei der seelsorgerischen Betreuung von Waisenkindern, Senioren etc. Ein Diakon kann auch während des Gottesdienstes zur Mitpredigt herangezogen werden. Er kann in Ausnahmefällen, nämlich wenn kein priesterlicher Amtsträger anwesend ist, den Gottesdienst leiten, allerdings ohne Freisprache und Feier des Heiligen Abendmahls. Dies ist den priesterlichen Ämtern, sowie den Aposteln vorbehalten. Nach neuapostolischer Glaubenslehre soll der Diakon „ein Zeuge der Wahrheit sein und dadurch denen helfen, die noch in Unwissenheit und Irrtum stehen“. Er soll „allen Gliedern der Gemeinde ein Vorbild im Glauben und Gehorsam, in Liebe und Eifer, Treue und Friedfertigkeit sein“.Er wird als „Mithelfer zur Ordnung des Gottesdienstes“ bezeichnet. Neuapostolische Diakone sind Laien ohne theologische Ausbildung, ehrenamtlich und unentgeltlich in den Gemeinden tätig.
Vereinigung Apostolischer Gemeinden (VAG)
Die VAG geht nicht von einem hierarchischen, sondern konzentrischen Amtsmodell aus. Das bedeutet, dass die einzelnen Amtscharaktere keine Über- oder Unterordnung kennen, sondern unterschiedliche Aufgaben und Verantwortungen. Das Diakonat wird von Männern und Frauen nach Ordination ausgeübt. Die Dienstbezeichnungen lauten: Diakon und Diakonin. Dem Diakonenamt kommt die eigentliche Seelsorge der Geschwister zu. In Zusammenarbeit mit priesterlichen Ämtern werden Kranken- und Hausbesuche wahrgenommen. Allerdings wird dies auch von Laien-Geschwistern versehen. In den bestehenden Gemeindeleitungskreisen haben die Diakone und Diakoninnen ebenso wie andere AmtsträgerInnen ein geborenes Mitglieds- und Stimmrecht.
siehe auch
Referenzen
- ↑ Zitiert nach Ludwig Albrecht: Abhandlungen über die Kirche besonders ihre Ämter und Gottesdienste Fünfte Auflage, ISBN 3875980425, Ein biblisches Glaubens- und Lehrbuch, Zweiter Teil zu H. W. J. Thierschs "Inbegriff der christlichen Lehre" Tübingen 1999, S. 89
- ↑ Zitiert nach Ludwig Albrecht: Abhandlungen über die Kirche besonders ihre Ämter und Gottesdienste Fünfte Auflage, ISBN 3875980425, Ein biblisches Glaubens- und Lehrbuch, Zweiter Teil zu H. W. J. Thierschs "Inbegriff der christlichen Lehre" Tübingen 1999, S. 89
Quellen
- W.H. in: Lexikon Katholisch-Apostolische Gemeinden, vollständige Neubearbeitung, Berlin 1979-84, Stichwort "Diakon"