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Apostelkollegium der Neuapostolischen Gemeinden Deutschlands

2 Bytes hinzugefügt, 00:39, 23. Jan. 2012
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§ 5. Die Apostel- (Mitglieder -) Versammlung.: Rechtschreibfehler behoben
====§ 5. Die Apostel- (Mitglieder -) Versammlung.====
Mindestens alljaehrlich alljährlich einmal findet eine Apostelversammlung statt. Die Einberufung erfolgt durch den Stammapostel als Vorstand ( § 6 ). Sie ist durch schriftliche Ladung zu bewirken unter Angabe des Grundes und Zweckes. Die Ladungsfrist betraegt beträgt mindestens eine Woche. Die Einberufung hat jedesmal dann zu erfolgen, wenn das Gesamtinteresse der Neuapostolischen Kirche oder das Einzelinteresse eines oder mehrerer Bezirke es erfordert , oder wenn in dringenden Faellen Fällen drei Viertel der vorhandenen Mitglieder des Apostelkollegiums eine Apostelversammlung unter Angabe des Zweckes und des Grundes bei dem Stammapostel schriftlich beantragen.<br>Die Apostelversammlung ist beschlussfaehigbeschlussfähig, wenn drei Viertel der Mitglieder erschienen sind. Die Beschluesse benoetigen Beschlüsse benötigen zu ihrer Gueltigkeit Gültigkeit drei Viertel Stimmenmehrheit der erschienenden Miglieder. Der Stammapostel hat in allen Versammlungen das Recht der Doppelstimme. Ueber Über die Art der Abstimmung, ob sie geheim oder durch Zuruf oder auf andere Weise erfolgen soll, entscheidet der Stammapostel.<br>Ueber Über die Beschluesse Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem SchriftfuehrerSchriftführer, dem Stammapostel und von mindestens drei Viertel der erschienenen Mitglieder zu unterschreiben ist. Der Protokollfuehrer Protokollführer wird von dem Stammapostel fuer für jedes Kalenderjahr ernannt. 
====§ 6. Der Vorstand.====
Vorstand (Vorsitzender) des Apostelkollegiums ist der jeweilige aus dem Kreise der Apostel hervorgegangene Stammapostel (Hauptleiter) in seiner Eigenschaft als Kirchenoberhaupt. Er vertritt den Verein gerichtlich und aussergerichtlich und ist befugt, aus dem Kreise der Mitglieder einen Vertreter zu ernennen und mit den noetigen Vollmachten zu versehen.<br>
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