Sündenvergebung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Reue und Buße, verbunden mit dem Bedürfnis, Schuld gegenüber Dritten
 
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Aktuelle Version vom 10. Februar 2013, 20:23 Uhr

Die Lehre von der Sündenvergebung bezeichnet die Lehre von der Befreiung des Menschen aus den von ihm begangenen Sünden. Die Frage, wer in den Genuss der Befreiung von der Sünde kommt, und wie dies geschieht, wird innerhalb christlicher Kirchen, auch innerhalb der apostolischen Glaubensgemeinschaften, unterschiedlich gesehen.

Allgemeines

Es lassen sich jedoch einige Gemeinsamkeiten innerhalb der verschiedenen Auffassungen im Christentum feststellen.

Im Vordergrund steht die Gnade, die dem Menschen ohne sein Zutun geschenkt wird: die sogenannte Gerechtmachung des Sünders oder auch Rechtfertigung. Umstritten ist, inwiefern der Mensch sich aus eigenen Kräften schon Gott zuwenden kann. Im Zustand der Gnade jedenfalls erkennt der Mensch an, dass Gott in Jesus Christus als dem Heiland die Sünde(n) vergibt. Von Bedeutung für die Befreiung von der Sünde sind die Sakramente der Taufe und des (nicht einheitlich verstandenen) Abendmahls.

Der Christ wird durch den seelsorgerlichen Akt der Sündenvergebung von den Sünden freigesprochen und die Gnade Gottes wird ihm zugleich zugesprochen.

Neuapostolische Kirche

Nach neuapostolischer Lehre steht die Sündenvergebung in einem besonderen Verhältnis zum Apostolat.

Durch die Gnade Gottes ist dem Menschen die Vergebung der Sünden möglich. Dabei ist es Gott selbst, der die Sünden tilgt. Er kann in seiner Allmacht immer Sünden vergeben. So konnte Jesus bereits Sündenvergebung aussprechen, bevor er das Opfer gebracht hatte. In der Sündenvergebung tilgt Gott die Sünden gänzlich und hebt die ihm gegenüber bestehende Schuld des Sünders auf.

Von der Sündenvergebung unbenommen bleiben Konsequenzen und Verantwortlichkeiten dem Staat oder Dritten gegenüber. Strafen des Gesetzgebers und die Verpflichtung, entstandenen Schaden wieder gut zu machen, werden durch die Sündenvergebung nicht aufgehoben.

Jesus Christus hat mit seinem Opfertod die Voraussetzung geschaffen, dass nach seiner Himmelfahrt Sündenvergebung durch seine Gesandten möglich ist (vgl. Johannes 20,23). Mit seinem Opfer versöhnte der Heiland die Welt mit Gott, Jesu vollkommenes Opfer löst den unvollkommenen alttestamentlichen Opferdienst ab (Hebräer 8,12.13).[1]

Voraussetzungen zu Sündenvergebung

Nach neuapostolischer Lehre bestehen folgende gibt es auch Voraussetzungen für eine Vergebung der Sünden durch Gott, die der Sünder zu erfüllen hat:

  • Der Glaube an Jesus Christus
  • Der Glaube an die Vermittlung der Sündenvergebung durch das Apostolat

(dabei liegt die Vollmacht zur Vergebung der Sünden im Namen Jesu im Apostelamt. Die von den priesterlichen Ämtern im Auftrag des Apostels verkündigte Freisprache hat die gleiche Wirkung, als wenn sie der Apostel ausgesprochen hätte.)

  • Die Erkenntnis, gesündigt zu haben und der Gnade zu bedürfen
  • Das herzliche Verlangen, mit Gott versöhnt zu werden
  • Das Bekennen der Sünden vor Gott, das seinen Ausdruck in der Bitte des

Unser-Vater findet: ...“vergib uns unsere Schulden...“

  • Reue und Buße, verbunden mit dem Bedürfnis, Schuld gegenüber Dritten

wieder gut zu machen

  • Der ernsthafte Vorsatz, Fehler und Schwächen zu überwinden
  • Vergebungs- und Versöhnungsbereitschaft
  • Das gläubige Ergreifen der Freisprache

Sündenvergebung und Apostolat

Nach neuapostolischer Lehre steht die Sündenvergebung in einem besonderen Näheverhältnis zum Apostolat. Dieser hat von Jesus Christus die Vollmacht verliehen bekommen Sünden zu vergeben. „Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.“(Joh 20,23)

Einzelnachweise