Sterbekasse der Neu-Apostolischen Gemeinden: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Sterbekasse der Neuapostolischen Gemeinden''' (heute Fürsorgekasse von 1908) ist ursprünglich ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit für durch Sterbefälle in Not geratene Mitglieder der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]].
 
Die '''Sterbekasse der Neuapostolischen Gemeinden''' (heute Fürsorgekasse von 1908) ist ursprünglich ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit für durch Sterbefälle in Not geratene Mitglieder der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]].
  
Ab dem Jahr 1908 sammelten neuapostolische Mitglieder aus dem [[Apostelbezirk Rheinland]] Geld für durch Sterbefälle in Not geratene Geschwister, denn die Angehörigen sollten zu ihrer persönlichen Trauer nicht noch mit hohen Kosten z.B. für die Beerdigung belastet werden. Mit der Satzung vom 13. Januar 1935 wurde dann mit Sitz auf der Krahestraße 33-37 in Düsseldorf die '''Sterbekasse der Neu-Apostolischen Gemeinden des Bezirks Düsseldorf''' gegründet. Die Versicherungsleistung im Todesfall betrug seinerzeit 250 Reichsmark (RM). Von Anfang an zeichnete sie sich durch ein weitgehend ehrenamtliches Engagement der Mitglieder aus. Am 19. Dezember 1953 wurde durch die Mitgliedervertreter ein neuer Vorstand gewählt. Diesem gehörten [[Peter Kuhlen]] aus Düsseldorf, Apostel [[Siegfried Dehmel]] aus Oberhausen und als Geschäftsführer Reinhard Petzold aus Krefeld an. Durch den Ausschluss der Apostel Kuhlen und Dehmel aus der Neuapostolischen Kirche und der Gründung der [[Apostolische Gemeinschaft|Apostolischen Gemeinschaft]] am 24. Januar 1955 kam es zum 31. Dezember 1955 zu einer Aufteilung der Sterbekasse in die '''Sterbekasse der Neuapostolischen Kirche des Bezirks Düsseldorf''' mit 18.538 (79%) Mitgliedern und der '''Sterbekasse der Apostolischen Gemeinschaft''' mit 4.938 Mitgliedern (21%).
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Ab dem Jahr 1908 sammelten neuapostolische Mitglieder aus dem [[Apostelbezirk Rheinland]] Geld für durch Sterbefälle in Not geratene Geschwister, denn die Angehörigen sollten zu ihrer persönlichen Trauer nicht noch mit hohen Kosten z.B. für die Beerdigung belastet werden. Mit der Satzung vom 13. Januar 1935 wurde dann mit Sitz auf der Krahestraße 33-37 in Düsseldorf die '''Sterbekasse der Neu-Apostolischen Gemeinden des Bezirks Düsseldorf''' gegründet. Die Versicherungsleistung im Todesfall betrug seinerzeit 250 Reichsmark (RM). Von Anfang an zeichnete sie sich durch ein weitgehend ehrenamtliches Engagement der Mitglieder aus. Am 19. Dezember 1953 wurde durch die Mitgliedervertreter ein neuer Vorstand gewählt. Diesem gehörten [[Peter Kuhlen]] aus Düsseldorf, Apostel [[Siegfried Dehmel]] aus Oberhausen und als Geschäftsführer Reinhard Petzold aus Krefeld an. Durch den [[Ausschluss]] der Apostel Kuhlen und Dehmel aus der Neuapostolischen Kirche und der Gründung der [[Apostolische Gemeinschaft|Apostolischen Gemeinschaft]] am 24. Januar 1955 kam es zum 31. Dezember 1955 zu einer Aufteilung der Sterbekasse in die '''Sterbekasse der Neuapostolischen Kirche des Bezirks Düsseldorf''' mit 18.538 (79%) Mitgliedern und der '''Sterbekasse der Apostolischen Gemeinschaft''' mit 4.938 Mitgliedern (21%).
  
 
In langen Verhandlungen bemühten sich die Vertreter beider Sterbekassen um einen Ausgleich bezüglicher der Vermögensaufteilung. Am 9. März 1957 stimmten die 59 Mitgliedervertreter einem Kompromissvorschlag des 1. Vorsitzenden Peter Kuhlen zu. Da die Sterbekasse rechtlich von der Neuapostolischen Kirche unabhängig war, war der Ausschluss aus der Kirche hier nicht rechtswirksam geworden. Eine Vermögensaufteilung auf kirchlichem Gebiet wurde von der Neuapostolischen Kirche abgelehnt und auch nach einigen Rechtsprozessen nicht durchgeführt.
 
In langen Verhandlungen bemühten sich die Vertreter beider Sterbekassen um einen Ausgleich bezüglicher der Vermögensaufteilung. Am 9. März 1957 stimmten die 59 Mitgliedervertreter einem Kompromissvorschlag des 1. Vorsitzenden Peter Kuhlen zu. Da die Sterbekasse rechtlich von der Neuapostolischen Kirche unabhängig war, war der Ausschluss aus der Kirche hier nicht rechtswirksam geworden. Eine Vermögensaufteilung auf kirchlichem Gebiet wurde von der Neuapostolischen Kirche abgelehnt und auch nach einigen Rechtsprozessen nicht durchgeführt.

Version vom 19. Juni 2011, 01:10 Uhr

Die Sterbekasse der Neuapostolischen Gemeinden (heute Fürsorgekasse von 1908) ist ursprünglich ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit für durch Sterbefälle in Not geratene Mitglieder der Neuapostolischen Kirche.

Ab dem Jahr 1908 sammelten neuapostolische Mitglieder aus dem Apostelbezirk Rheinland Geld für durch Sterbefälle in Not geratene Geschwister, denn die Angehörigen sollten zu ihrer persönlichen Trauer nicht noch mit hohen Kosten z.B. für die Beerdigung belastet werden. Mit der Satzung vom 13. Januar 1935 wurde dann mit Sitz auf der Krahestraße 33-37 in Düsseldorf die Sterbekasse der Neu-Apostolischen Gemeinden des Bezirks Düsseldorf gegründet. Die Versicherungsleistung im Todesfall betrug seinerzeit 250 Reichsmark (RM). Von Anfang an zeichnete sie sich durch ein weitgehend ehrenamtliches Engagement der Mitglieder aus. Am 19. Dezember 1953 wurde durch die Mitgliedervertreter ein neuer Vorstand gewählt. Diesem gehörten Peter Kuhlen aus Düsseldorf, Apostel Siegfried Dehmel aus Oberhausen und als Geschäftsführer Reinhard Petzold aus Krefeld an. Durch den Ausschluss der Apostel Kuhlen und Dehmel aus der Neuapostolischen Kirche und der Gründung der Apostolischen Gemeinschaft am 24. Januar 1955 kam es zum 31. Dezember 1955 zu einer Aufteilung der Sterbekasse in die Sterbekasse der Neuapostolischen Kirche des Bezirks Düsseldorf mit 18.538 (79%) Mitgliedern und der Sterbekasse der Apostolischen Gemeinschaft mit 4.938 Mitgliedern (21%).

In langen Verhandlungen bemühten sich die Vertreter beider Sterbekassen um einen Ausgleich bezüglicher der Vermögensaufteilung. Am 9. März 1957 stimmten die 59 Mitgliedervertreter einem Kompromissvorschlag des 1. Vorsitzenden Peter Kuhlen zu. Da die Sterbekasse rechtlich von der Neuapostolischen Kirche unabhängig war, war der Ausschluss aus der Kirche hier nicht rechtswirksam geworden. Eine Vermögensaufteilung auf kirchlichem Gebiet wurde von der Neuapostolischen Kirche abgelehnt und auch nach einigen Rechtsprozessen nicht durchgeführt.

Sterbekasse der Apostolischen Gemeinschaft

Die in den folgenden Jahrzehnten stark gestiegenen Beerdigungskosten und zusätzliche Bestimmungen des Bundesamtes für das Versicherungswesen machten es in den siebziger Jahren zunehmend schwieriger die kleine Sterbekasse selbständig weiter zu führen. In einer Zwangslage befand sie sich nie. Der Solidargedanke sollte jedoch auch zukünftig Bedeutung behalten, so dass der Vorstand unter Apostel Rudolf Gaßmeyer 1975 eine Übertragung der Versicherungsverhältnisse an die "Hanse Merkur Lebensversicherung" vorschlug. Diese verkörperte als Gegenseitigkeitsverein auch den Gedanken der Solidarhilfe. Nach Zustimmung der Delegiertenversammlung übernahm die Hanse-Merkur im Oktober 1976 die unveränderten (in Bezug auf Versicherungssumme, Beitrag, Rechte und Pflichten) Versicherungspolicen. Außerdem wurde in diesem Wege eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auf DM 4.000 bis zum 31. Januar 1977 angeboten, um die Erstattungssummen den tatsächlichen Beerdigungskosten wieder anzupassen.

Sterbekasse der Neuapostolischen Kirche

Am 20. Juli 1957 wurde für die Neuapostolische Kirche ein neuer Vorstand gewählt. Diesem gehörten Apostel Emil Schiwy, Bischof Heinrich Schwedes, die Priester Karl Prieß und Georg Sänger und der Hirte Gerhard Gnèe an.

Am 31. August 1960 wurde die Namensänderung der neuapostolischen Sterbekasse in Sterbekasse der Neuapostolischen Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt. Am 30. April 1977 wählte die Delegiertenversammlung Apostel Friedrich Wömpner zum neuen Vorstandsvorsitzenden. Am 26. September 1987 erfolgte erneut eine Namensänderung in Sterbekasse von 1908 und am 28. Juni 1997 erhielt sie ihren heutigen Namen: Fürsorgekasse von 1908. Der Sitz der Kasse ist auf der Uerdinger Straße 323 in Krefeld. Der maximale Versicherungsschutz beträgt gegenwärtig € 7.500. Wie bei einer Kapitallebensversicherung wird der vereinbarte Betrag auch dann ausgeschüttet, wenn der Versicherungsfall vor dem Ansparen der Abschlusssumme eintritt.

Quelle

Faltblatt der Neuapostolischen Kirche NRW