Kirchweihe: Unterschied zwischen den Versionen
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− | '''Kirchweihe''' oder '''Kirchenweihe''' (auch: Konsekration) ist der Akt der festlichen Weihe einer Kirche, durch den der Kirchenraum der Kirchengemeinde zum liturgischen Gebrauch übergeben wird. Eine Kirchweihe findet statt, wenn eine neuerbaute Kirche erstmals als Gotteshaus Verwendung findet, oder auch z. B. nach einer Renovierung. | + | '''Kirchweihe''' oder '''Kirchenweihe''' (auch: Konsekration) ist der Akt der festlichen Weihe einer Kirche, durch den der Kirchenraum der Kirchengemeinde zum [[liturtgie|liturgischen Gebrauch]] übergeben wird. Eine Kirchweihe findet statt, wenn eine neuerbaute [[Kirche]] erstmals als [[Gotteshaus]] Verwendung findet, oder auch z. B. nach einer Renovierung. |
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− | In der frühchristlichen Zeit wurde die Kirchweihe mit einer feierlich abgehaltenen ersten Messe, die vom zuständigen Bischof oder einem von diesem eingesetzten Vertreter gelesen wurde, begangen. Die hier erfolgende Konsekration des Kirchengebäudes gilt nach katholischer Lehre als Sakrament. Mit dem zunehmend sich ausprägenden Märtyrerkult wurde ab dem 4. Jahrhundert zu einer Kirchweihe das Einholen von Reliquien und deren Beisetzung in oder unter dem Altar üblich. Seit Ende des 8. Jahrhunderts wird der Ritus im Frankenreich bewusst theologisch anhand alttestamentlicher Vorbilder ausgebaut (Lustration, Wasserweihen, Salbungen). Die Herkunft der einzelnen Riten ist im Detail oft nur schwer zu bestimmen. Dieser komplexe Ritus wurde in der Katholischen Kirche erst mit der Liturgiereform im Jahre 1977 wesentlich vereinfacht. Die erste Eucharistiefeier in einer Kirche gilt demnach wieder als die entscheidende und allein notwendige Weihehandlung. Weihegebete über Kirche und Altar, Salbung und Beräucherung des Altars und der Wände oder das festliche Anzünden aller Lichter in der Kirche können die Bedeutung des Kirchengebäudes illustrieren. | + | In der frühchristlichen Zeit wurde die Kirchweihe mit einer feierlich abgehaltenen ersten Messe, die vom zuständigen [[Bischof]] oder einem von diesem eingesetzten Vertreter gelesen wurde, begangen. Die hier erfolgende Konsekration des Kirchengebäudes gilt nach katholischer Lehre als Sakrament. Mit dem zunehmend sich ausprägenden Märtyrerkult wurde ab dem 4. Jahrhundert zu einer Kirchweihe das Einholen von Reliquien und deren Beisetzung in oder unter dem Altar üblich. Seit Ende des 8. Jahrhunderts wird der Ritus im Frankenreich bewusst theologisch anhand alttestamentlicher Vorbilder ausgebaut (Lustration, Wasserweihen, Salbungen). Die Herkunft der einzelnen Riten ist im Detail oft nur schwer zu bestimmen. Dieser komplexe Ritus wurde in der Katholischen Kirche erst mit der Liturgiereform im Jahre 1977 wesentlich vereinfacht. Die erste [[Eucharistiefeier]] in einer Kirche gilt demnach wieder als die entscheidende und allein notwendige Weihehandlung. Weihegebete über Kirche und [[Altar]], Salbung und Beräucherung des Altars und der Wände oder das festliche Anzünden aller Lichter in der Kirche können die Bedeutung des Kirchengebäudes illustrieren. |
− | Die Reformatoren und in ihrem Gefolge die evangelische Kirche lehnten die Kirchweihe im Sinne der Übertragung übernatürlicher Kräfte auf einen Heiligen Ort, also im Sinne einer „consecratio“, ab. Sie weisen bei der Kirchweihe das Gebäude lediglich als Raum zum kirchlichen Gebrauch im Sinne einer „dedicatio“ aus. Insbesondere lehnt die Reformation mit dem Heiligenkult auch die Weihe der Kirche an Heilige ab. In größeren Städten blieben aber häufig ältere Namen der Kirchen bestehen. Kirchenneubauten werden manchmal nach den Evangelisten, häufiger aber nach Glaubensgeheimnissen (Beispiele:„Auferstehungskirche“, „Erlöserkirche“, „Dreieinigkeitskirche „Gnadenkirche“) oder Ereignissen der Reformation (Beispiele: „Reformationskirche“, „Bekenntniskirche“, „Friedenskirche“) benannt. Trotz reformatorischer Kritik am römischen Kirchweih-Ritus erfolgt die evangelische Kirchweihe im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes. Wenn vorhanden nimmt die Gemeinde Abschied von der alten Gottesdienststätte, zieht dann zum neuen Gotteshaus, wo vor der Kirchentür die Schlüssel übergeben werden. Danach werden Altar mit Kruzifix und | + | Die Reformatoren und in ihrem Gefolge die evangelische Kirche lehnten die Kirchweihe im Sinne der Übertragung übernatürlicher Kräfte auf einen Heiligen Ort, also im Sinne einer „consecratio“, ab. Sie weisen bei der Kirchweihe das Gebäude lediglich als Raum zum kirchlichen Gebrauch im Sinne einer „dedicatio“ aus. Insbesondere lehnt die Reformation mit dem Heiligenkult auch die Weihe der Kirche an Heilige ab. In größeren Städten blieben aber häufig ältere Namen der Kirchen bestehen. Kirchenneubauten werden manchmal nach den Evangelisten, häufiger aber nach Glaubensgeheimnissen (Beispiele:„Auferstehungskirche“, „Erlöserkirche“, „Dreieinigkeitskirche „Gnadenkirche“) oder Ereignissen der Reformation (Beispiele: „Reformationskirche“, „Bekenntniskirche“, „Friedenskirche“) benannt. Trotz reformatorischer Kritik am römischen Kirchweih-Ritus erfolgt die evangelische Kirchweihe im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes. Wenn vorhanden nimmt die Gemeinde Abschied von der alten Gottesdienststätte, zieht dann zum neuen Gotteshaus, wo vor der Kirchentür die Schlüssel übergeben werden. Danach werden Altar mit Kruzifix und [[Abendmahlgerät]]en, [[Taufstein]], Kanzel, und die Glocken geweiht. |
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<blockquote>''"Nach dem Verlesen des Textwortes und einigen einleitenden Worten durch den Dienstleiter kann ein Einblick in die Chronik der Gemeinde gegeben werden. Anschließend erhebt sich die Gemeinde, und der Dienstleiter spricht das Weihegebet in dem dreieinigen Namen Gottes."''</blockquote> | <blockquote>''"Nach dem Verlesen des Textwortes und einigen einleitenden Worten durch den Dienstleiter kann ein Einblick in die Chronik der Gemeinde gegeben werden. Anschließend erhebt sich die Gemeinde, und der Dienstleiter spricht das Weihegebet in dem dreieinigen Namen Gottes."''</blockquote> | ||
− | In dem Gebet sollen Gedanken einfließen, dass das Haus eine Offenbarungsstätte des Heilige Geistes und ein Zufluchtsort für Mühselige und Beladene sein soll. Ebenso soll im Gebet zum Ausdruck kommen, dass die Amtsträger mit Heil und Segen erfüllt sein mögen und sich die Heiligkeit Gottes auf diese Stätte auswirken solle. | + | In dem [[Gebet]] sollen Gedanken einfließen, dass das Haus eine Offenbarungsstätte des [[Heiliger Geist|Heilige Geistes]] und ein Zufluchtsort für Mühselige und Beladene sein soll. Ebenso soll im Gebet zum Ausdruck kommen, dass die Amtsträger mit Heil und [[Segen]] erfüllt sein mögen und sich die Heiligkeit Gottes auf diese Stätte auswirken solle. |
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Version vom 1. Mai 2011, 07:22 Uhr
Kirchweihe oder Kirchenweihe (auch: Konsekration) ist der Akt der festlichen Weihe einer Kirche, durch den der Kirchenraum der Kirchengemeinde zum liturgischen Gebrauch übergeben wird. Eine Kirchweihe findet statt, wenn eine neuerbaute Kirche erstmals als Gotteshaus Verwendung findet, oder auch z. B. nach einer Renovierung.
Inhaltsverzeichnis
Historie
In der frühchristlichen Zeit wurde die Kirchweihe mit einer feierlich abgehaltenen ersten Messe, die vom zuständigen Bischof oder einem von diesem eingesetzten Vertreter gelesen wurde, begangen. Die hier erfolgende Konsekration des Kirchengebäudes gilt nach katholischer Lehre als Sakrament. Mit dem zunehmend sich ausprägenden Märtyrerkult wurde ab dem 4. Jahrhundert zu einer Kirchweihe das Einholen von Reliquien und deren Beisetzung in oder unter dem Altar üblich. Seit Ende des 8. Jahrhunderts wird der Ritus im Frankenreich bewusst theologisch anhand alttestamentlicher Vorbilder ausgebaut (Lustration, Wasserweihen, Salbungen). Die Herkunft der einzelnen Riten ist im Detail oft nur schwer zu bestimmen. Dieser komplexe Ritus wurde in der Katholischen Kirche erst mit der Liturgiereform im Jahre 1977 wesentlich vereinfacht. Die erste Eucharistiefeier in einer Kirche gilt demnach wieder als die entscheidende und allein notwendige Weihehandlung. Weihegebete über Kirche und Altar, Salbung und Beräucherung des Altars und der Wände oder das festliche Anzünden aller Lichter in der Kirche können die Bedeutung des Kirchengebäudes illustrieren.
Die Reformatoren und in ihrem Gefolge die evangelische Kirche lehnten die Kirchweihe im Sinne der Übertragung übernatürlicher Kräfte auf einen Heiligen Ort, also im Sinne einer „consecratio“, ab. Sie weisen bei der Kirchweihe das Gebäude lediglich als Raum zum kirchlichen Gebrauch im Sinne einer „dedicatio“ aus. Insbesondere lehnt die Reformation mit dem Heiligenkult auch die Weihe der Kirche an Heilige ab. In größeren Städten blieben aber häufig ältere Namen der Kirchen bestehen. Kirchenneubauten werden manchmal nach den Evangelisten, häufiger aber nach Glaubensgeheimnissen (Beispiele:„Auferstehungskirche“, „Erlöserkirche“, „Dreieinigkeitskirche „Gnadenkirche“) oder Ereignissen der Reformation (Beispiele: „Reformationskirche“, „Bekenntniskirche“, „Friedenskirche“) benannt. Trotz reformatorischer Kritik am römischen Kirchweih-Ritus erfolgt die evangelische Kirchweihe im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes. Wenn vorhanden nimmt die Gemeinde Abschied von der alten Gottesdienststätte, zieht dann zum neuen Gotteshaus, wo vor der Kirchentür die Schlüssel übergeben werden. Danach werden Altar mit Kruzifix und Abendmahlgeräten, Taufstein, Kanzel, und die Glocken geweiht.
Apostolische Glaubensgemeinschaften
Katholisch-apostolische Gemeinde
Neuapostolische Kirche
In der Neuapostolischen Kirche gibt es eine Weihe für neue Kirchengebäude, eine Regelung im Bezug auf komplettsanierte Kirchen (z.B. mit neuem Altar) gibt es nicht. In den Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche aus 1993 steht auf Seite 92:
"Nach dem Verlesen des Textwortes und einigen einleitenden Worten durch den Dienstleiter kann ein Einblick in die Chronik der Gemeinde gegeben werden. Anschließend erhebt sich die Gemeinde, und der Dienstleiter spricht das Weihegebet in dem dreieinigen Namen Gottes."
In dem Gebet sollen Gedanken einfließen, dass das Haus eine Offenbarungsstätte des Heilige Geistes und ein Zufluchtsort für Mühselige und Beladene sein soll. Ebenso soll im Gebet zum Ausdruck kommen, dass die Amtsträger mit Heil und Segen erfüllt sein mögen und sich die Heiligkeit Gottes auf diese Stätte auswirken solle.
Traditionell werden zum Weihegebet die Hände zum Segensgestus erhoben.
Apostolische Gemeinschaft
Literatur
- Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche, 1993, Friedrich Bischoff Verlag Frankfurt am Main