Religiöse Unterweisung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | In den Schulzeugnissen der Schüler war meistens ''nicht erteilt'' hinter dem Fach ''Ethik'' oder ''Religion'' zu lesen. Die NAK hatte eine Art ''Klassenbuch'' zu führen, da der Unterricht ersatzweise für den Schulunterricht anerkannt wurde. Während der Schulstunde Religion oder Ethik hatten die neuapostolischen Kinder eine Hohlstunde. Die | + | In den Schulzeugnissen der Schüler war meistens ''nicht erteilt'' hinter dem Fach ''Ethik'' oder ''Religion'' zu lesen. Die NAK hatte eine Art ''Klassenbuch'' zu führen, da der Unterricht ersatzweise für den Schulunterricht anerkannt wurde. Während der Schulstunde Religion oder Ethik hatten die neuapostolischen Kinder eine Hohlstunde. Die Religiöse Unterweisung begann für die Schulpflichtigen Kinder mit der 8. Schulklasse, wobei zuvor auch eine ähnliche Veranstaltung mit dem Namen [[Religionsunterricht]] von der 5. bis zur 7. Klasse angeboten wurde. |
− | Ab dem Schuljahr 1999/2000 änderte sich die rechtliche Stellung der | + | Ab dem Schuljahr 1999/2000 änderte sich die rechtliche Stellung der Religiösen Unterweisung, erstens sollte die Religionsgemeinschaft den Status einer [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]] besitzen und zweitens sollte der Unterricht in den Gebäuden der Schulen während des Unterrichts stattfinden. Da der Unterricht von freiwilligen [[Priester|Priestern]] oder [[Diakon|Diakonen]] durchgeführt wurde, war diese nicht wirklich durchzuführen. Außerdem reichte die Zahl der neuapostolischen Kinder auf den Schulen nicht dafür aus, den Unterricht in einer Klasse aus stattfinden zu lassen. Während die Religiöse Unterweisung komplett abgeschafft wurde, blieb der [[Religionsunterricht]] erhalten. |
Außerdem wurde durch Beratungsgremien des Kultusministeriums, Landeselternbeirat, Landesschulbeirat und des Landesschülerbeirat beschloßen dass der Ethikunterricht unerlässlich sei. [http://www.landtag-bw.de/wp12/drucksachen/3000/12_3236_d.pdf] | Außerdem wurde durch Beratungsgremien des Kultusministeriums, Landeselternbeirat, Landesschulbeirat und des Landesschülerbeirat beschloßen dass der Ethikunterricht unerlässlich sei. [http://www.landtag-bw.de/wp12/drucksachen/3000/12_3236_d.pdf] | ||
== Lehrinhalte == | == Lehrinhalte == | ||
− | Die | + | Die Religiöse Unterweisung beschäftigte sich mit dem Lehren der katholischen, der evangelischen und [[NAK|Neuapostolischen Kirche]]. Hierbei wurden auch historische Fakten über den ''Bau einer Kirche'' oder die ''Kreuzzüge'' vermittelt. Des Weiteren beschäftigte sich der Unterricht mit der [[Liturgie]] der Kirchen. |
Auch ethische Werte wurden hierbei vermittelt, die teilweise an den Ethikunterricht erinnerten. | Auch ethische Werte wurden hierbei vermittelt, die teilweise an den Ethikunterricht erinnerten. |
Version vom 30. August 2010, 13:11 Uhr
Religiöse Unterweisung war eine schulähnliche Veranstaltung, die in Baden-Württemberg als Ersatz für den schulischen Religions- oder Ethikunterricht in der Neuapostolischen Kirche durchgeführt wurde.
Geschichte
Die Religiöse Unterweisung wurde im Jahr 1990 als Versuchsprojekt des Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit der NAK begonnen. Dies hatte vorallem den Hintergrund, dass die Kinder aus der NAK ebenfalls mit den Kindern der Katholischen und evangelischen Kirche gleichgestellt werden.
In den Schulzeugnissen der Schüler war meistens nicht erteilt hinter dem Fach Ethik oder Religion zu lesen. Die NAK hatte eine Art Klassenbuch zu führen, da der Unterricht ersatzweise für den Schulunterricht anerkannt wurde. Während der Schulstunde Religion oder Ethik hatten die neuapostolischen Kinder eine Hohlstunde. Die Religiöse Unterweisung begann für die Schulpflichtigen Kinder mit der 8. Schulklasse, wobei zuvor auch eine ähnliche Veranstaltung mit dem Namen Religionsunterricht von der 5. bis zur 7. Klasse angeboten wurde.
Ab dem Schuljahr 1999/2000 änderte sich die rechtliche Stellung der Religiösen Unterweisung, erstens sollte die Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen und zweitens sollte der Unterricht in den Gebäuden der Schulen während des Unterrichts stattfinden. Da der Unterricht von freiwilligen Priestern oder Diakonen durchgeführt wurde, war diese nicht wirklich durchzuführen. Außerdem reichte die Zahl der neuapostolischen Kinder auf den Schulen nicht dafür aus, den Unterricht in einer Klasse aus stattfinden zu lassen. Während die Religiöse Unterweisung komplett abgeschafft wurde, blieb der Religionsunterricht erhalten.
Außerdem wurde durch Beratungsgremien des Kultusministeriums, Landeselternbeirat, Landesschulbeirat und des Landesschülerbeirat beschloßen dass der Ethikunterricht unerlässlich sei. [1]
Lehrinhalte
Die Religiöse Unterweisung beschäftigte sich mit dem Lehren der katholischen, der evangelischen und Neuapostolischen Kirche. Hierbei wurden auch historische Fakten über den Bau einer Kirche oder die Kreuzzüge vermittelt. Des Weiteren beschäftigte sich der Unterricht mit der Liturgie der Kirchen.
Auch ethische Werte wurden hierbei vermittelt, die teilweise an den Ethikunterricht erinnerten.