Diskussion:Schlüsselgewalt

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...Dem entsprechend werden sämtliche Entscheidung des Papstes als unfehlbar eingestuft....

Entscheidungen des Papstes in Glaubensfragen gelten nur dann als unfehlbar, wenn er ex cathedra spricht. Dies beinhaltet, dass er seine Aussage sinngemäß als endgültig und verbindlich bezeichnen muss. Darüber hinaus wird gelegentlich irrtümlich die Meinung vertreten, er sei immer dann unfehlbar, wenn er sein Lehramt ausübe, beispielsweise bei Predigten, Apostolischen Rundschreiben oder Enzykliken. Die kirchenamtliche, geistliche Unfehlbarkeit bezieht sich nur auf als letztgültig (unwiderruflich) proklamierte Glaubens- (oder Moral-) Lehrentscheidungen. Sie wurde mit dem Konzilsdekret Pastor Aeternus auf dem Ersten Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 unter Papst Pius IX. selbst als (unfehlbarer) Glaubenssatz verkündet.

Nur wenn in aller Form (ex cathedra) eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei! Benutzer:Bellarmin

Das stimmt auch wieder, vielleicht sollten wir das etwas anders formulieren. Ich sehe, das Du schon getan. Jetzt das passt das. Onkelosi 22:45, 31. Jul. 2011 (CEST)

Als dieses Konzil behandelt wurde, habe ich wohl im Geschichtsunterricht geschlafen. :) - Kleiner Scherz, vorher galt der Papst meines Wissens, wirklich als unfehlbar. (Titel Stellvertreter Gottes usw.) Oder nicht? Onkelosi 22:56, 31. Jul. 2011 (CEST)