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Gemeinde

1 Byte hinzugefügt, 14:59, 15. Aug. 2010
K
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Sie ist in aller Regel territorial abgegrenzt und umfasst alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes.
Alle [[Konfessionsgruppe der Apostolischen Gemeinschaften|Apostolischen Glaubensgemeinschaften]] sind in Gemeinden organisiert. Der Umfang der eingeräumten Selbsständigkeit Selbständigkeit und Rechte, sowie die Bedeutung innerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft variieren jedoch zwischen den verschiedenen apostolischen Glaubensgemeinschaften stark.
== Theologie ==
Die Gemeinde bildet die kleinste organisatorische Einheit der Gesamtkirche. Sie ist oftmals jedoch in sich bereits als "Abbild", gewissermassen als verkleinerte Form, der Gesamtkirche zu verstehen. Oftmals entsprechen deshalb die Strukturen der Gemeinde auch in gewisser Form denen der Gesamtkirche.
Auch erkennt man an den Strukturen einer Gemeinde oft, welche Führungsform in der eigenen zugehörigen Kirchengemeinschaft praktiziert wird.
== Leitung der Gemeinde ==
In nahezu allen apostolischen Glaubensgemeinschaften herrscht, wenn auch in unterschiedlichen Formen, eine hierachische Leitung vor. Eine Gemeinde wird seelsorgerisch und administrativ von einem [[Vorsteher]] geleitet. Teilweise werden sie auch kollegial geleitet ([[Hersteld Apostolisch Zendinggemeente]]) oder es haben sich neben dem Vorsteher kollegiale Gremien gebildete, welche den Vorsteher unterstützen.
== Errichtung ==
Gemeinden zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des zuständigen [[Apostel]]s. In der Regel werden in apostolischen Glaubensgemeinschaften keine Gemeinenden Gemeinden errichtet, aufgehoben oder verändert, ohne das die betreffenden Gemeinden gehört wurden.
== Konfessionelle Besonderheiten ==
=== katholisch-apostolisch ===
Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten verschiedene Gemeindeformen. So unterschieden sie u.a. zwischen Metropolitangemeinde, [[Horngemeinde]]n, etc. In der Regel wurde eine katholisch-apostolische Gemeinde von einem [[Engel (Amt)|Engel]] geleitet.
=== neuapostolisch ===
Neuapostolische Gemeinden sind ausser- wie innerkirchlich rechtlich unselbständig. Die Gemeinden haben zwar eine gewisse Autonomie in organisatorischen und seelsorgerischen Angelegenheiten, unterstehen jedoch immer der Oberaufsicht der Bezirksvorsteher, Bischöfe und Apostel. Auch besteht keine finanzielle Autonomie. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass den Gemeinden verstärkt mehr Autonomie eingeräumt wurde - jedoch ist dies in den [[Gebietskirche]]n recht unterschiedlich.
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