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Kirchenrecht

24 Bytes hinzugefügt, 11:02, 12. Jan. 2010
Die Neuapostolische Kirche
=== Die Neuapostolische Kirche ===
In der [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]] wird das Kirchenrecht durch die jeweilige [[Verfassung der Gebietskirche]] geschützt. Diese Verfassung wird von jeweiligen [[Bezirksapostel]] des Gebietes mit der Hilfe einer jeweiligen [[Projektgruppe]] angefertigt und durch den amtierenden [[Bezirksapostel]] unterzeichnet.
Dabei werden der Rechtsrahmen, ihre Aufgaben, ihre Organisation und ihre Organe bestimmt. Auch die jeweiligen Ämter in der Neuapostolischen Kirche werden definiert, wie im unteren Beispiel das [[Amt]] des Stammapostels wird in jeder Verfassung definiert, wie im unteren Beispiel aus der [http://cms.nak-goeppingen.de/Verfassung-Gebietskirche.132.0.html Verfassung der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland]. Die jeweilige Gebietskirche kann sowohl klagen, als auch verklagt werden.
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