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Hexenglaube

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Als '''Hexenglaube''' bezeichnet man den Diskurs, der die vermeintlich reale Existenz von Hexen und ihr meist negativ geschildertes Wirken beschreibt sowie die Methoden, die zu ihrer Bekämpfung angezeigt erscheinen. Der Hexenglaube war vor allem in der Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit von Bedeutung. Zu ihr zählten die damaligen Theologen, die heute oft als Hexentheoretiker bezeichnet werden, als Hauptelement den Teufelspakt, der sogleich mit dem Vertrag mit dem [[Teufel]] auch einen Abfall von [[Gott]] und somit [[Gotteslästerung]] bedeutete. Eng damit verbunden war die Vorstellung der so genannten Teufelsbuhlschaft, also Geschlechtsverkehr zwischen Hexe/Hexer und dem Teufel oder einem Incubus (Dämon)|Incubus bzw. Succubus. Als drittes Element wurde der Hexensabbat in Verbindung mit dem Hexenflug genannt. Das vierte Element der Hexenlehre stellte die Schadenszauberei dar.
Unheilvolle Bedeutung gewann in Europa diese Hexenlehre im Zusammenhang mit den Hexenprozessen. Lieferten der Teufelspakt, die Teufelsbuhlschaft und die angebliche Schadenszauberei die Inhalte für die Zusammenstellung der Straftatbestände angeblicher Hexen, so lieferte die vermeintliche Anwesenheit an Hexensabbaten die Begründung für eine weitere Anwendung der Folter – denn schließlich galt es, weitere Hexen herauszupressen, die man doch auf dem Sabbat gesehen haben musste. Der Hexenflug, der als Zeichen für die durch den Teufel vermittelten übernatürlichen Eigenschaften der Hexen galt, gab eine Begründung für die Wirksamkeit des Hexenbades. Schwammen die angeblichen Hexen mit überkreuz gebundenen Händen und Füßen an der Oberfläche, so galt dies als Zeichen ihrer teuflischen Leichtigkeit, was oft als Indiz für die Schuld der Angeklagten galt. Ertranken sie, wie es von natürlichen Menschen zu erwarten war, galten sie als unschuldig. Ein besonders populäres Buch über die Erkennung von Hexen, war im Mittelalter der Hexenhammer von dem Dominikaner Heinrich Kramer.
== Hexenglaube in der Neuapostolischen Kirche ==
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