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Apostelkollegium der Neuapostolischen Gemeinden Deutschlands

Keine Änderung der Größe, 19:11, 25. Jan. 2012
K
§ 9. Aufloesung des Vereins.: Rechtschreibfehler behoben
Aus der Vereinskasse sind zu bestreiten: 
1.,Das Gehalt des Stammapostels, sowie sämtliche mit seiner Geschäftsführung verbundene Unkosten, 
2.,Darlehen fuer in Not geratene Bezirke, 
3.,außerordentliche Unterstützungen an im Ruhestand befindliche Mitglieder des Apostelkollegiums, 
4.,außerordentliche Unterstützungen an bedürftige Witwen und Waisen der Apostel, 
5.,Beihilfen zum Zweck der Wiederherstellung der Gesundheit erkrankter Apostel, 
6.,Beiträge für Missions- und Wohltätigkeitszwecke innerhalb und außerhalb des Vereins.
====§ 9. Aufloesung Auflösung des Vereins.====bei Aufloesung Auflösung des Vereins faellt fällt das vorhandene Vereinsvermoegen Vereinsvermögen prozentualiter den einzelnen Apostelbezirken zu.
====Steinhagen (Westfalen), den 13. November 1922====
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