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K
§ 2. Zweck des Vereins.: Rechtschreibfehler behoben
6.,die Einheit der Kirche gegen auflösende Bestrebungen zu wahren; 
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7.,der Selbstständigkeit der sich selbst verwaltenden Einzelbezirke ihre Grenzen zu ziehen und sie in denselben zu schützen; <br>

8.,die Kirchendisziplin innerhalb der Neuapostolischen Gemeinden zu handhaben und die entsprechenden zur Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung erforderlichen Anordnungen zu erlassen;

9.,Veränderungen in bestehenden Gemeindebezirken oder Bildung neuer Bezirke vorzunehmen; 
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10.,bei Verfügung über Vermögen des einzelnen Bezirks durch Genehmigung mitzuwirken, namentlich bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der dinglichen Belastung von Grundeigentum die Bezirke zu unterstützen.
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