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Bilanz

1.724 Bytes hinzugefügt, 12:28, 10. Aug. 2011
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{{In Bearbeitung}}Die '''Bilanz''' ist eine Aufstellung über die Herkunft und Verwendung des Kapitals einer Unternehmens oder einer Körperschaft. In ihr werden das Vermögen und die Schulden und das Eigenkapital in T-Kontenform gegenübergestellt. Die Bilanz zeichnet meistens die Summe der einzelnen Geschäftsvorfälle eines gesamten Jahres nach.
== Geschichte und Herkunft der Bilanz ==
<li>'''Passive Rechnungsabgrenzungsposten''' (Geld das der Unternehmer für zukünftige Leistungen seinerseits erhalten hat.)<li>Passive latente Steuern (zukünftige Steuernachteile)</li><br />____________________________<br />('''Bilanzsumme''')</li></ol>
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Jede einzelne Position dieser Bilanz wird in Unterkonten geteilt, in dem die einzelnen Geschäftsvorfälle verbucht werden.
== Die Erfolgsermittlung ==
Der Erfolg muss allerdings nicht immer positiv sein, denn auch ein Verlust wird als „Erfolg eines Unternehmens“ bezeichnet.
== Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung nach dem HGB ==
Für die Erstellung einer Bilanz ist eine ordnungsmäßige Buchführung erforderlich. Diese soll nachvollziehbar sein, dass bedeutet auch ein außenstehender Dritter sollte diese Bilanz verstehen können. Die Bilanz ist ein Dokument und wird als wahr angesehen. Dies bezeichnet man als Prinzip der Bilanzklarheit. Daneben gibt es auch das Vorsichtsprinzip in dem ungenau bezifferbare Bestände möglichst hoch angesetzt werden.
Aus [http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html § 238 HGB] ist ersichtlich wer eine Bilanz aufstellen muss. Hierunter fallen Kaufleute nach [http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html § 1 HGB] und Kannkaufleute nach [http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__2.html § 1 HGB] die im Handelsregister eingetragen sind.
Neben weiteren kleineren Grundsätzen stechen die folgenden Grundsätze aus dem HGB ganz besonders hervor. '''Das Anschaffungswertprinzip:''' Dieses Prinzip gilt nur im HGB, in der IFRS und US-Gaap werden meistens die fortgeführten Anschaffungskosten verbucht. Ein Gut das im Unternehmen angeschafft wird, darf nur bis zur Höhe des Anschaffungswertes verbucht werden, wenn beispielsweise ihr Wert steigen würde. Bsp. Ein Grundstück, das in Stuttgart erworben für 100.000 Reichsmark erworben wurde und heute einen Wert von 1,5 Millionen € besitzt darf nur bis zu 100.000 € verbucht werden. Der Rest ist eine stille Reserve. Bei den fortgeführten Anschaffungskosten werden die Wertsteigerungen und Schmälerungen berücksichtigt. '''Das Niederstwertprinzip:''' Dieses Wertprinzip verlangt das man das Aktiva (Vermögen in der Bilanz) mit dem niedrigsten Wert ansetzen muss.  '''Das Höchstwertprinzip:''' Dieses Wertprinzip verlangt das man das Passiva (Kapitalseite in der Bilanz) mit dem höchsten Wert ansetzen muss. '''Das Imparitätsprinzip:''' Das Imparitätsprinzipbewirkt, dass in der Bilanz stille Reserven gebildet oder aufgelöst werden.
== Kirchliche Verwendung ==
In der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] wird jährlich eine Bilanz erstellt und in der Zeitschrift [[Unsere Familie]] in einer übersichtlicheren Darstellung abgedruckt. Daneben müssen auch kircheigene Unternehmen wie z.B. der [[Verlag Friedrich Bischoff]] mit Rechtsform einer [[GmbH]] buchführungspflichtig.
 
Teilweise müssen auch [[Eingetragener Verein|Vereine]] ab einer gewissen Größe eine Bilanz erstellen.
 
== Weblinks ==
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz Wikipedia-Eintrag über die Bilanz]
[[Kategorie: Rechtliche Themen]][[Kategorie: Stumpfartikel]]
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