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Bilanz

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== Systematik Die Erfolgsermittlung ==In der Bilanz entspricht wird das Betriebsvermögen wie folgt ermittelt::Eigenkapital+Fremdkapital ==Betriebsvermögen.
Der Erfolg beziehungsweise der Gewinn wird aus folgenden Faktoren ermittelt:
* Eigenkapital am Ende eines Geschäftsjahres,
* abzüglich Eigenkapital am Anfang eines Geschäftsjahres,
* abzüglich Privateinlagen im Laufe des Geschäftsjahres,
* vermehrt um Privatentnahmen.
 
Der Erfolg muss allerdings nicht immer positiv sein, denn auch ein Verlust wird als „Erfolg eines Unternehmens“ bezeichnet.
 
== Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ==
Für die Erstellung einer Bilanz ist eine ordnungsmäßige Buchführung erforderlich. Diese soll nachvollziehbar sein, dass bedeutet auch ein außenstehender Dritter sollte diese Bilanz verstehen können. Die Bilanz ist ein Dokument und wird als wahr angesehen. Dies bezeichnet man als Prinzip der Bilanzklarheit. Daneben gibt es auch das Vorsichtsprinzip in dem ungenau bezifferbare Bestände möglichst hoch angesetzt werden.
 
Aus [http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html § 238 HGB] ist ersichtlich wer eine Bilanz aufstellen muss. Hierunter fallen Kaufleute nach [http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html § 1 HGB] und Kannkaufleute nach [http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__2.html § 1 HGB] die im Handelsregister eingetragen sind.
 
Neben weiteren kleineren Grundsätzen stechen die folgenden Grundsätze ganz besonders hervor.
Das Anschaffungswertprinzip
Das Niederstwertprinzip
Das Höchstwertprinzip
Das Imparitätsprinzip
== Kirchliche Verwendung ==
[[Kategorie: Rechtliche Themen]]
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