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Kirchenrecht

16 Bytes hinzugefügt, 11:01, 26. Jan. 2010
K
Schutz des Gottesdienstes
Dieses Gesetz schützt, sowohl den Gottesdienst als auch die Kirchen und Messehallen in den Gottesdienste veranstaltet werden, gleichermaßen.
Ein sehr bekannter Fall der Störrung ereignete sich in der katholischen ''Rennertshofener Pfarrkirche'', wo sich ein Polizeibeamter während der Silvesternacht 2009 mit seiner Freundin auf der [[Empore]] dem Liebesspiel hingab. Er wurde mit einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren bestraftund supsendiert. [http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Neuburg-Rennertshofen-Sex-auf-der-Empore-Polizist-vom-Dienst-suspendiert;art1763,2231817]
== Wesen und Ausprägung des Kirchenrechts ==
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