Beurlaubung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Beurlaubung''' ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Ausführung eines Amtsauftrages. Während der Zeit der Beurlaubung übt der Amtsträger seine mit dem Amt verbundenen Aufgaben und Funktionen nicht aus.
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Eine '''Beurlaubung''' ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Ausführung eines [[Amtsauftrag]]es. Während der Zeit der Beurlaubung übt der Amtsträger seine mit dem Amt verbundenen Aufgaben und Funktionen nicht aus.
  
 
===Neuapostolische Kirche===
 
===Neuapostolische Kirche===
In der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] kann die Beurlaubung vom zuständigen [[Apostel]] verfügt oder vom entsprechenden [[Amtsträger]] selbst gewünscht werden. In beiden Fällen wird die Gemeinde bzw. der Bezirk des Amtsträgers über die Beurlaubung informiert. Laut den [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche|Richtlinien für Amtsträger]] soll eine Beurlaubung nicht länger als sechs Monate dauern. Die Gründe für eine Beurlaubung können zum Beispiel Krankheit des Amtsträgers, Lehrdifferenzen oder familiäre Probleme sein.
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In der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] kann die Beurlaubung vom zuständigen [[Apostel]] verfügt oder vom entsprechenden [[Amtsträger]] selbst gewünscht werden. In beiden Fällen wird die [[Gemeinde]] bzw. der [[Bezirk]] des Amtsträgers über die Beurlaubung informiert. Laut den [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche|Richtlinien für Amtsträger]] soll eine Beurlaubung nicht länger als sechs Monate dauern. Die Gründe für eine Beurlaubung können zum Beispiel Krankheit des Amtsträgers, Lehrdifferenzen oder familiäre Probleme sein.
  
 
Die Aufhebung der Beurlaubung geschieht durch den Apostel, muss jedoch nicht in einem Gottesdienst erfolgen.  
 
Die Aufhebung der Beurlaubung geschieht durch den Apostel, muss jedoch nicht in einem Gottesdienst erfolgen.  
  
 
[[Kategorie:Theologie]]
 
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Aktuelle Version vom 21. Oktober 2013, 21:01 Uhr

Eine Beurlaubung ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Ausführung eines Amtsauftrages. Während der Zeit der Beurlaubung übt der Amtsträger seine mit dem Amt verbundenen Aufgaben und Funktionen nicht aus.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche kann die Beurlaubung vom zuständigen Apostel verfügt oder vom entsprechenden Amtsträger selbst gewünscht werden. In beiden Fällen wird die Gemeinde bzw. der Bezirk des Amtsträgers über die Beurlaubung informiert. Laut den Richtlinien für Amtsträger soll eine Beurlaubung nicht länger als sechs Monate dauern. Die Gründe für eine Beurlaubung können zum Beispiel Krankheit des Amtsträgers, Lehrdifferenzen oder familiäre Probleme sein.

Die Aufhebung der Beurlaubung geschieht durch den Apostel, muss jedoch nicht in einem Gottesdienst erfolgen.