Beauftragung: Unterschied zwischen den Versionen
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In der [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]] kennt aktuell die Beauftragungen [[Vorsteher| Gemeindevorsteher]], [[Vorsteher| Bezirksvorsteher]], [[Bezirksapostelhelfer]] und [[Stammapostelhelfer]]. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden. | In der [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]] kennt aktuell die Beauftragungen [[Vorsteher| Gemeindevorsteher]], [[Vorsteher| Bezirksvorsteher]], [[Bezirksapostelhelfer]] und [[Stammapostelhelfer]]. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden. | ||
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+ | Da es in der VAG inzwischen einige Gemeinden ohne ordinierte Dienste gibt, kann dort u.U. das Abendmahl nicht gefeiert werden. Im Ruhestand befindliche Mitarbeiter sind zwar dazu berechtigt, möchten oder können es aber manchmal nicht. Für solche Fälle ist eine Beauftragung eines Gemeindemitglieds für die Abendmahlsfeier durch die Kirchenleitung möglich. Dies ist dann keine Ordination. | ||
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+ | == siehe auch == | ||
+ | * [[Laienamt]] | ||
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+ | [[Kategorie: Amt]] |
Version vom 8. Juni 2021, 17:06 Uhr
Eine Beauftragung im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur Ordination erhält diese Person lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag. Dies geschieht ohne Handauflegung. Jedoch ist eine Segensgebet möglich.
Inhaltsverzeichnis
Neuapostolische Kirche
In der Neuapostolischen Kirche kennt aktuell die Beauftragungen Gemeindevorsteher, Bezirksvorsteher, Bezirksapostelhelfer und Stammapostelhelfer. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.
Sonntagsschullehrer, Religionslehrer, Jugendbetreuer oder ähnliche Funktionsträger werden ebenfalls oftmals mit einer Beauftragung gleich gesetzt. Dies ist jedoch nur eine sprachliche Verwandtheit und nicht im kirchenrechtlichen Sinn.
katholisch-apostolisch
Auch die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten eine Beauftragung. Hierunter wurden sämtliche Tätigkeiten verstanden, welche ohne Ordination des Apostels vollzogen werden konnten. Hierzu zählten insbesondere in den katholisch-apostolischen Gemeinden der Unterdiakon, die Diakonissin, der Akoluth, der Sänger, der Organist, der Türhüter und die Laiengehilfen.
Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften
Da es in der VAG inzwischen einige Gemeinden ohne ordinierte Dienste gibt, kann dort u.U. das Abendmahl nicht gefeiert werden. Im Ruhestand befindliche Mitarbeiter sind zwar dazu berechtigt, möchten oder können es aber manchmal nicht. Für solche Fälle ist eine Beauftragung eines Gemeindemitglieds für die Abendmahlsfeier durch die Kirchenleitung möglich. Dies ist dann keine Ordination.