Taufpaten

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Das Taufpatenamt ist ein Ehrenamt in christlichen Kirchen. Der Taufpate bzw. die Taufpatin begleitet oder trägt den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentenspendung. Sein/ihr Name wird im Kirchenbuch vermerkt. Das Wort Pate kommt vom lateinischen pater spiritualis bzw. patrinus, „Mit-Vater“ (genau wiedergegeben mit dem altdeutschen Wort „Gevatter“). In vielen apostolischen Gemeinschaften sind Taufpaten nicht oder nicht mehr üblich.

Katholisch-apostolisch

Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten ein Taufpatenamt.

In Allgemeine Rubriken oder Anweisungen zur Liturgie und den anderen Gottesdiensten der Kirche heißt es dazu:

„§ 9. Nur getaufte und erwachsene Personen, die auch zur Kommunion zu gehen pflegen, dürfen Taufpaten sein. Sie müssen dem Engel oder Taufpriester als gläubige und mit den Grundlehren des Evangeliums vertraute Personen bekannt oder genügend bezeugt sein. Es ist nicht unzulässig, dass Eltern für ihre Kinder als Paten stehen. In allen Fällen ist darauf zu sehen, dass Jeder, der die vorgeschriebenen Antworten für einen Täufling geben soll, wohl verstehe, was er unternimmt, und dass er die Antworten mit einem guten Gewissen geben könne..[1]

Hersteld- apostolische Gemeinschaften

Wie schon in der katholisch-apostolischen Tradition waren Taufpaten nicht zwingend, sondern konnten von den Eltern übernommen werden. Unter den Aposteln Schwarz und Menkhoff drangen calvinistische Formen und Ansichten in die apostolische Bewegung ein. Der Wegfall des Patenamtes bei der Taufe und die Übertragung des Patenamtes auf die gesamte Gemeinde entspringt dem Calvinismus.

Neuapostolische Kirche

Die Neuapostolische Kirche kennt derzeit kein Patenamt. Auf alten Taufzeugnissen findet sich jedoch oftmals noch der Hinweis darauf, dass Taufpaten zumindest regional vorhanden waren. Oftmals wurde dort jedoch "Taufpaten: Die Eltern" eingetragen.

Der derzeitige Katechismus äußert sich nicht zu Taufpaten. Dort heißt es lediglich

„8.1.5. Bei der Taufe von Kindern müssen die Personen, die die Verantwortung für die religiöse Erziehung haben, ihren Glauben an Jesus Christus bekennen und geloben, den Täufling dem Evangelium entsprechend zu erziehen.[2]

Einzelnachweise

  1. "Allgemeine Rubriken oder Anweisungen zur Liturgie und den anderen Gottesdiensten der Kirche" 1895, Berlin, einzusehen in der Edition Albury auf apostolische-dokumente.de
  2. Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 8.1.5.