Sexualethik: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Ich nehm die Zoophilie mal mit rein, sie eher selten, aber theologisch doch interessant.)
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=== In der Neuapostolischen Kirche ===
 
=== In der Neuapostolischen Kirche ===
 
Derzeit existiert noch kein offizielles Statement über das Thema Prostitution, aber es lässt sich anhand des Statements zum Thema Vorehelicher Geschlechtsverkehr ableiten, dass auch dieses Thema als nicht gut und als [[Sünde]] eingeschätzt wird. <ref>http://www.nak.org/de/glaube-kirche/nak-von-a-bis-z/glossar/V/vorehelicher-ge/</ref>
 
Derzeit existiert noch kein offizielles Statement über das Thema Prostitution, aber es lässt sich anhand des Statements zum Thema Vorehelicher Geschlechtsverkehr ableiten, dass auch dieses Thema als nicht gut und als [[Sünde]] eingeschätzt wird. <ref>http://www.nak.org/de/glaube-kirche/nak-von-a-bis-z/glossar/V/vorehelicher-ge/</ref>
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=== In der VAG ===
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'''HILF MIT DIESEN ABSCHNITT MIT INFOS ZU VERBESSERN!'''
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== Zoophilie ==
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Hinter dem Begriff ''Zoophilie'' verbirgt sich das sexuelle Hingezogensein zu einem Tier. Eingeführt wurde dieser Begriff erst im Jahr 1896 durch den Wiener Psychiater ''Richard von Krafft-Ebing''. Dieser Sexuelle Drang wird aber schon in der Bibel beschrieben und verurteilt.
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Bereits im 2. Mose 22 Vers 18 ist folgendes zu lesen
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: ''Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.''
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Des Weiteren ist im 3. Mose 18 Vers 23 und 5. Mose 27 Vers 21 über die Zoophilie folgendes zu lesen.
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: ''Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.'' und ''Verflucht sei wer irgend bei einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen.''
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Im Alten Rom gab es sogenannte Tierbordelle, in denen Menschen, die sich mit einem Tier sexuell vergnügen wollten ein Tier ''mieten'' konnten.
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=== Rechtliches ===
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Bis zum Jahr 1969 gab es im deutschen Strafgesetzbuch den § 175 b StGB, in denen die Zoophilie hart angegangen wurde.
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:''Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.''
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Dieser Paragraf wurde im Zuge der ''Große Strafrechtsreform'' aufgehoben. Dennoch gelten bis heute immer noch die Tierschutzrechte.
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=== In der Neuapostolischen Kirche ===
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Derzeit existiert noch kein offizielles Statement über das Thema Zoophilie.
  
 
=== In der VAG ===
 
=== In der VAG ===

Version vom 28. August 2011, 21:34 Uhr