Sexualethik: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Ich nehm die Zoophilie mal mit rein, sie eher selten, aber theologisch doch interessant.)
K (Zoophilie)
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: ''Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.'' und ''Verflucht sei wer irgend bei einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen.''  
 
: ''Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.'' und ''Verflucht sei wer irgend bei einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen.''  
  
Im Alten Rom gab es sogenannte Tierbordelle, in denen Menschen, die sich mit einem Tier sexuell vergnügen wollten ein Tier ''mieten'' konnten.
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Im Alten Rom gab es sogenannte Tierbordelle, in denen Menschen, die sich mit einem Tier sexuell vergnügen wollten ein Tier ''mieten'' konnten. <ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Sex_mit_Tieren#Geschichte</ref>
  
 
=== Rechtliches ===
 
=== Rechtliches ===
 
Bis zum Jahr 1969 gab es im deutschen Strafgesetzbuch den § 175 b StGB, in denen die Zoophilie hart angegangen wurde.
 
Bis zum Jahr 1969 gab es im deutschen Strafgesetzbuch den § 175 b StGB, in denen die Zoophilie hart angegangen wurde.
:''Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.''  
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:''Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.'' <ref>http://verschwiegenes-tierleid-online.de:8080/gesetze.htm</ref>
  
 
Dieser Paragraf wurde im Zuge der ''Große Strafrechtsreform'' aufgehoben. Dennoch gelten bis heute immer noch die Tierschutzrechte.
 
Dieser Paragraf wurde im Zuge der ''Große Strafrechtsreform'' aufgehoben. Dennoch gelten bis heute immer noch die Tierschutzrechte.

Version vom 28. August 2011, 21:42 Uhr