Schlüsselgewalt

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Der Begriff Schlüsselgewalt ist eine Vollmacht die Jesus Christus an Apostel Petrus gegeben hat.

Biblische Begründung der Schlüsselgewalt

Diese Vollmacht stützt sich auf Matthäus 16 Vers 18 und 19:" Und ich sage dir auch: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich bauen meine Gemeinde, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Und ich will dir des Himmelsreichs Schlüssel geben: alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel los sein."

Bedeutung für die Neuapostolische Kirche

Der Stammapostel hat den Auftrag und die Befugnis über die Lehre der Kirche zu wachen und ihre Ordnung zu gestalten. Früher wurde der Schlüsselgewalt im Bezug auf das Entschlafenenwesen eine größere Bedeutung zu gemessen. Es gab früher auch die Tradition das der Stammapostel die Schlüsselgewalt einsetzte um die Bereiche der der Entschlafenen für die Erde zu öffnen. Dieses Ritual wird nach der heutigen Auffassung als unnötig angesehen und wurde deshalb von Stammapostel Richard Fehr abgeschafft.

Bedeutung für die Katholische Kirche

Ebenso wie die NAK stützt sich auch die Katholische Kirche auf diese Schlüsselgewalt von Apostel Petrus. Dem entsprechend werden sämtliche Entscheidung des Papstes als unfehlbar eingestuft. Hieraus entwickelte sich bereits beim ersten Konzil von Nicäa (325) die Urform des Ablasshandels, bei dem Bischöfe die Vollmacht erhielten Sündern bei nachweislich ernst gemeinter Reue einen Teil der ihnen auferlegten Bußzeit abzulassen.

Diese Schlüsselgewalt wurde häufig kritisch betrachtet, auch der römisch-deutsche König Ludwig IV. der Bayer (1282 - 1347) übte heftige Kritik an dieser Schlüsselgewalt, bei der auch die Päpste in die Politik eingreifen konnten. Daraufhin erließ Papst Johannes XXII. eine Bulle mit dem Namen Quia quorundam in der er seine Macht nochmals unterstrich. Martin Luthers 95 Thesen sprechen ebenfalls eine klare Sprache gegenüber diese Macht des Papstes.

Die Schlüsselgewalt im BGB

Viel weltlicher hingegen ist die Schlüsselgewalt im BGB verankert.

§ 1357 I BGB:"Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt.

Das bedeutet, das Ehepaare ihre alltäglichen Geschäfte (z.B. Einkäufe) auch ohne Zustimmung des jeweiligen Ehepartners tätigen können. Bei größeren Geschäften wie z.B. beim Kauf eines Hauses hingegen sollte sich das Ehepaar absprechen, diese Geschäfte werden nicht von der Schlüsselgewalt gedeckt. Der Begriff kommt aus der Antike und dem Mittelalter bei dem Ehefrauen häufig einen Schlüsselbund um die Hüfte trugen. Der Apostel Petrus wird häufig in Kunstwerken mit einem Schlüsselbund dargestellt.

Weblinks