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Neuapostolische Kirche International

17 Bytes hinzugefügt, 22:13, 29. Mai 2011
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==Anliegen==
Von den Mitgliedern wird als Repräsentanten der Neuapostolischen Kirche erwartet, dass sie sich allezeit gemäss folgendem Gelübde verhalten, welches neu zu ordinierende Bezirksapostel und Apostel vor ihrer [[Amtseinsetzung ]] vor dem Stammapostel oder seinem Vertreter ablegen:
„''Vor Gott, dem Vater, seinem Sohn Jesus Christus und dem Heiligen Geist gelobe ich, Gott, den Allmächtigen, den Schöpfer aller Dinge, von ganzem Herzen, von ganzer Seele und von ganzem Gemüt und von ganzen Kräften zu lieben und meinen Nächsten wie mich selbst. Es ist mir eine heilige Pflicht, die Lehre Jesu, insbesondere die erlösende Kraft seines Opfers und sein Wiederkommen, zu verkündigen und mit der Gabe des Heiligen Geistes den im Namen Jesu erhaltenen Auftrag wahrhaftig, sorgfältig, gewissenhaft und gerecht zu erfüllen. Ich will in Demut dienen und mich würdig und ehrbar gegenüber Gott und den Menschen verhalten. Ich anerkenne den Stammapostel als obersten Geistlichen und sichere ihm meine volle Unterstützung zu. Ich bekenne mich zur Einheit mit dem Stammapostel und den mit ihm verbundenen Bezirksaposteln und Aposteln der Neuapostolischen Kirche, deren höchste Pflicht der Glaubensgehorsam, deren höchste Ehre die Treue zu Gottes Werk, deren höchstes Ziel die Vollendung in Christo ist. Als leitendes Amt der Neuapostolischen Kirche will ich für dieses Bekenntnis stets unmissverständlich einstehen und entsprechend dem Evangelium als Apostel der Neuapostolischen Kirche leben.''“
Die Mitglieder sind verpflichtet, aktiv für den Bestand und die Entwicklung der Neuapostolischen Kirche tätig zu sein und für die Lehre [[Jesus Christus|Jesu Christi]] einzustehen. Sie nehmen ihre jeweiligen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wahr. Sie sollen sich aber einer politischen Betätigung enthalten. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Stammapostels.
Die Mitgliedschaft wird mit der [[Ordination ]] zum Apostel oder Bezirksapostel durch den Stammapostel erworben. Der Stammapostel kann einen Bezirksapostel schriftlich beauftragen, eine [[Ordination]] an seiner Stelle vorzunehmen.
Soll ein Apostel eingesetzt werden, so schlägt der zuständige Bezirksapostel dem Stammapostel einen [[Amtsträger]] aus seinem Bezirksapostelbereich vor. Der Stammapostel orientiert die Bezirksapostel; diese teilen dem Stammapostel etwaige Bedenken mit. Den Bezirksaposteln ist es anheim gestellt, die Apostel ihres Arbeitsbereiches zu orientieren. Für den Fall, dass ein Bezirksapostel keinen geeigneten Amtsträger zur Empfangnahme des Apostelamtes vorschlagen kann, setzt sich der Stammapostel mit anderen Bezirksaposteln in Verbindung, um den geeigneten Amtsträger aus einem anderen Bezirksapostelbereich in das Apostelamt zu berufen.
Erst nach Abgabe des Gelübdes und der eigenhändigen Unterzeichnung der Statuten sowie der Mitunterzeichnung durch den Stammapostel und den zuständigen Bezirksapostel kann der Betreffende als Bezirksapostel oder Apostel ordiniert werden. Die Statuten werden in dreifacher Ausfertigung unterschrieben. Je ein Exemplar erhält der Stammapostel, der zuständige Bezirksapostel und der neu zu Ordinierende.
Während der [[Suspension|Suspendierung]] eines Bezirksapostels, Bezirksapostelhelfers oder Apostels, die vom Stammapostel bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. krankheitsbedingter, familiärer, ehelicher oder persönlicher Art) ausgesprochen werden kann, ruhen die Mitgliedschaftsrechte.
Die Mitgliedschaft in der NAKI endet mit: dem Tod oder dem Eintritt in den [[Ruhestand]] zum 65. Lebensjahr. Für bestimmte Regionen kann der Stammapostel einen davon abweichenden früheren Zeitpunkt bestimmen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Stammapostel die Dienstzeit eines Bezirksapostels, Bezirksapostelhelfers oder Apostels verlängern.
Der Ruhestand beginnt mit der [[Ruhesetzung]]. Jedes Mitglied kann vorzeitig, d.h. vor Erreichen des 65. Lebensjahres, in den Ruhestand treten oder auch versetzt werden, insbesondere wenn sein Gesundheitszustand dies erfordert. Die Entscheidung hierüber trifft der Stammapostel.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgt die [[Abberufung ]] aus dem [[Amt]] durch den Stammapostel. Dem betreffenden Mitglied wird zuvor Gelegenheit gegeben, innerhalb von zwei Wochen zu den Gründen seiner Abberufung Stellung zu nehmen.
Jedes Mitglied kann sein Amt durch schriftliche Erklärung an den Stammapostel jederzeit niederlegen.
Die Mitgliedschaft des Stammapostels in der NAKI endet mit dem Tod, mit der Ordination eines Nachfolgers, mit der gegenüber der Bezirksapostelversammlung erklärten [[Amtsniederlegung]], mit der definitiven Dienstunfähigkeit oder mit seiner [[Abwahl]].
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der NAKI erlöschen alle bis dahin erteilten Vollmachten.
#Erteilen von Impulsen zur Entwicklung der Gesamtkirche nach innen und aussen
#Erarbeiten von [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche|Richtlinien]] und [[Anordnungen ]] im Interesse der geistlichen, organisatorischen und internationalen Zusammenarbeit der Gebietskirchen
#Umsetzen von Anordnungen des Stammapostels sowie von Beschlüssen der Bezirksapostelversammlung
#Lenken der vom Stammapostel gegründeten [[Projektgruppe|Projekt- und Arbeitsgruppen]]
===Der Stammapostel===
Der Stammapostel wird durch seinen jeweiligen Vorgänger berufen. Fehlt eine solche [[Berufung ]] oder wurde der Stammapostel abgewählt, so wird der Stammapostel durch die Bezirksapostelversammlung oder die Apostelversammlung aus dem Kreis der Bezirksapostel, Bezirksapostelhelfer und Apostel gewählt. Sein Amt beginnt mit seiner Ordination. Die Ordination erfolgt nach dem Tod des bisherigen Stammapostels, bei dessen festgestellter definitiven Dienstunfähigkeit, bei dessen Eintritt in den Ruhestand, nach dessen Amtsniederlegung oder Abwahl, und zwar aufgrund der Berufung durch seinen Vorgänger bzw. der [[Wahl ]] durch die Bezirksapostelversammlung oder die Apostelversammlung. Die Ordination erfolgt durch den in den Ruhestand tretenden Stammapostel oder den dienstältesten Bezirksapostel. Sie wird sämtlichen neuapostolischen Gemeinden der Erde
unverzüglich zur Kenntnis gebracht.
Eine Projektgruppe setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem Projektmanager und weiteren Mitgliedern zusammen. Damit die weltweiten kirchlichen Belange Berücksichtigung finden, wird darauf geachtet, dass auch höhere Amtsträger aus verschiedenen Ländern im Gremium vertreten sind. Der Vorsitzende vertritt die Gruppe nach außen: er ist der [[Koordinationsgruppe]] bzw. dem Stammapostel gegenüber für die Auftragserfüllung verantwortlich. Der Projektmanager ist für das Erreichen des Projektzieles in organisatorischer, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht zuständig; er organisiert die Arbeitsabläufe. Durch diese Projektgruppenarbeit wurden eine Reihe neuer Lehrwerke erstellt.
Damit die Gruppen effizient und zielgerichtet arbeiten, wurde eine [[Koordinationsgruppe]] eingerichtet, die direkt dem Stammapostel unterstellt ist. Sie setzt sich aus drei Bezirksaposteln oder Bezirksapostelhelfern, welche jeweils für sechs Jahre in der Gruppe tätig sind, und einem Projektmanager zusammen. Sie begleiten lenkend die Arbeit der Gruppen und sorgen dafür, dass dem Stammapostel fertige bzw. schlüssige Arbeitsergebnisse vorgelegt werden. Nach Begutachtung durch den Stammapostel beraten die Bezirksapostel über Inhalt und Umsetzung der erarbeiteten Themen. Danach fasst der Stammapostel zusammen mit den Bezirksaposteln einen Beschluss.
Neben den Projekt- und Arbeitsgruppen sowie Gruppen von regionaler Bedeutung wurde zur Beratung in langfristigen strategischen Fragen eine Gruppe "Kirchenstrategie" und eine Gruppe "Finanzstrategie" eingerichtet. Zur Vermeidung von Mehrgleisigkeit stimmen beide Gruppen ihre Arbeit mit der Koordinationsgruppe ab ("Strategische Koordination").
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