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Neuapostolische Kirche International

53 Bytes hinzugefügt, 22:38, 29. Mai 2011
K
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Jedes Mitglied hat dem Stammapostel – auch nach Beendigung der Mitgliedschaft – auf Verlangen über seine Amtstätigkeit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft zu legen. Jedes Mitglied muss Vorsorge treffen, dass nach Beendigung der Mitgliedschaft sämtliche im Eigentum der Neuapostolischen Kirche stehenden Gegenstände sowie alle die Amts und Geschäftsführung betreffenden Schriftstücke, Urkunden, Datenbestände, Akten, Bücher, Inventare, Fahrnisse usw. sowie die übrigen Vermögenswerte des jeweiligen Bezirksapostelbereiches an einen zuständigen Vertreter übergeben und nicht zweckentfremdet
Jeder Bezirksapostel ist verpflichtet, beim Stammapostel ein Exemplar der gültigen [[Verfassung der Neuapostolischen Kirche K.d.ö.R.|Statuten und Satzungen ]] der von ihm betreuten Gebietskirchen sowie der dazugehörenden wirtschaftlichen Unternehmen, der Wohlfahrtseinrichtungen und Stiftungen zu hinterlegen. Neue Statuten und Satzungen sowie Änderungen solcher Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Stammapostels. Wird die Zustimmung nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zugang der neuen bzw. geänderten Statuten oder Satzung schriftlich erteilt, gilt sie als verweigert. Weichen die Statuten einer Gebietskirche infolge zwingender Verhältnisse von den Statuten der NAKI ab, gehen die Statuten der NAKI für die Stellung der Mitglieder von NAKI vor.
==Aufgaben==
1.776
Bearbeitungen

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