Heilshoffnung – Heilsgewissheit – Heilssicherheit
Heilshoffnung – Heilsgewissheit – Heilssicherheit
Dieser Artikel bietet eine vergleichende Übersicht über unterschiedliche Konzepte der Heilszuversicht in christlichen Konfessionen. Unterschieden werden die Begriffe Heilshoffnung, Heilsgewissheit und Heilssicherheit, die jeweils unterschiedliche Akzentsetzungen im Verständnis von Gnade, Freiheit und menschlicher Verantwortung beschreiben.
Begriffsbestimmungen
Heilshoffnung
Unter Heilshoffnung versteht man ein begründetes Vertrauen auf Gottes Gnade, verbunden mit der Einsicht, dass das Heil kein endgültig gesicherter Besitz ist. Das Heil wird als Weg verstanden, auf dem der Mensch in Freiheit antwortet. Ein endgültiger Abfall vom Heil gilt als theologisch möglich; die letzte Entscheidung liegt allein bei Gott.
Heilsgewissheit
Heilsgewissheit bezeichnet die Gewissheit des Glaubenden, hier und jetzt von Gott angenommen zu sein. Diese Gewissheit gründet allein in der Zusage Gottes und nicht in menschlicher Leistung. Sie ist existenziell und gegenwartsbezogen und stellt kein endgültiges Urteil über das Endgericht dar.
Heilssicherheit
Heilssicherheit meint die Überzeugung, dass ein wahrhaft Gläubiger sein Heil unter keinen Umständen mehr verlieren kann. Diese Position wird häufig mit der Formel „Einmal gerettet – immer gerettet“ beschrieben und setzt einen stark prädestinativen Akzent.
Konfessionelle Sichtweisen
Römisch-katholische Kirche
Die Römisch-katholische Kirche vertritt das Konzept der Heilshoffnung. Das Heil wird als Geschenk der Gnade verstanden, das jedoch durch schwere Sünde gefährdet werden kann. Eine unfehlbare Heilsgewissheit wird abgelehnt; möglich ist lediglich eine moralische Gewissheit, die sich aus dem Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit ergibt.[1] Das Konzil von Trient wendet sich ausdrücklich gegen die Vorstellung einer absoluten Gewissheit des eigenen Heils.[2]
Orthodoxe Kirchen
In der Orthodoxen Kirche wird das Heil als Prozess der Theosis (Vergöttlichung) verstanden. Eine rechtlich verstandene Heilsgewissheit ist fremd. Der Gläubige lebt in Hoffnung, Demut und geistlichem Wachstum, ohne sich ein endgültiges Urteil über seinen Heilsstand anzumaßen.[3]
Lutherische Kirchen
Die lutherische Theologie betont die Heilsgewissheit des Glaubenden. Aufgrund der Rechtfertigungslehre („allein aus Glauben“) darf der Christ gewiss sein, von Gott angenommen zu sein. Diese Gewissheit gründet allein in der Verheißung Gottes und nicht in menschlichen Werken.[4] Ein völliger Glaubensabfall ist theologisch möglich, steht jedoch nicht im Zentrum der Verkündigung.[5]
Reformierte Kirchen
Auch in der reformierten Theologie wird die Heilsgewissheit stark betont. In klassischen prädestinativen Ausprägungen geht diese teilweise in eine faktische Heilssicherheit über, wonach die Erwählten ihr Heil nicht verlieren können.[6] Moderne reformierte Theologie formuliert diese Position meist zurückhaltender.
Katholisch-apostolische Lehre
Die katholisch-apostolische Lehre verbindet katholische und reformatorische Elemente. Das Heil wird als Geschenk Gottes verstanden, das im kirchlichen Leben empfangen und bewahrt wird. Eine absolute Heilssicherheit wird abgelehnt, zugleich besteht ein starkes Vertrauen auf Gottes gnädiges Handeln.[7]
Neuapostolische Kirche
Die Neuapostolische Kirche lehnt eine absolute Heilssicherheit ab und vertritt grundsätzlich das Konzept der Heilshoffnung. Das Heil wird als Weg verstanden, auf dem Glaube, Sakramente und Nachfolge eine Rolle spielen. Ein Heilsverlust ist grundsätzlich möglich.[8]
Apostolische Gemeinschaft
Die Apostolische Gemeinschaft vertritt eine Heilshoffnung mit ausgeprägter Heilsgewissheit. Nach ihrem Selbstverständnis, wie es u. a. im Buch Schrift und Glaube dargelegt wird, ist das Heil kein verfügbarer Besitz und keine institutionell garantierte Größe. Zugleich darf der Glaubende darauf vertrauen, dass Gott ihn in Jesus Christus annimmt und trägt. Heilsgewissheit wird dabei als gegenwärtiges, befreiendes Vertrauen verstanden, nicht als Vorab-Urteil über das Endgericht.[9]
Zusammenfassung
| Konfession | Grundtyp |
|---|---|
| Römisch-katholisch | Heilshoffnung |
| Orthodox | Heilshoffnung |
| Lutherisch | Heilsgewissheit |
| Reformiert | Heilsgewissheit (teilweise Heilssicherheit) |
| Neuapostolisch | Heilshoffnung |
| Katholisch-apostolisch | Heilshoffnung |
| Apostolische Gemeinschaft | Heilshoffnung mit Heilsgewissheit |
Biblische Begründung
Biblische Begründung der Heilshoffnung
Kirchen, die eine absolute Heilssicherheit ablehnen, stützen sich auf biblische Passagen, die das Heil als einen Prozess beschreiben, der durch menschliches Handeln oder Abfall gefährdet werden kann.
Die Notwendigkeit des Ausharrens
- Matthäus 24,13: „Wer aber bis ans Ende ausharrt, der wird gerettet werden.“
- Philipper 2,12: „… wirkt euer Heil mit Furcht und Zittern!“
Die Warnung vor dem Fall
- 1. Korinther 10,12: „Wer also meint, er stehe, der sehe zu, dass er nicht falle.“
- Römer 11,22: „… sonst wirst auch du herausgehauen werden.“
Das Endgericht nach den Werken
- Matthäus 25,31–46 (Weltgericht)
- 2. Korinther 5,10
Warnung vor Vermessenheit
- 1. Korinther 4,4: Paulus verzichtet auf ein endgültiges Urteil über seinen eigenen Gnadenstand.
Biblische Begründung der Heilsgewissheit im Verständnis der Apostolischen Gemeinschaft
Die Apostolische Gemeinschaft bezieht sich neben den warnenden Texten ausdrücklich auch auf biblische Zusagen, die das Vertrauen auf Gottes gnädiges Handeln begründen. Heilsgewissheit wird dabei als gegenwärtiges Vertrauen verstanden, nicht als garantierte Zukunftsaussage.
- Johannes 5,24: „Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben.“
- Römer 8,1: „So gibt es nun keine Verdammnis für die, die in Christus Jesus sind.“
- Römer 8,38–39: Nichts kann den Glaubenden von der Liebe Gottes trennen.
- 2. Korinther 1,20: „Denn so viele Verheißungen Gottes es gibt, in ihm ist das Ja.“
- 1. Johannes 5,13: „Damit ihr wisst, dass ihr das ewige Leben habt.“
Diese Zusagen begründen eine befreiende Heilsgewissheit im Glauben, ohne den Menschen von Verantwortung, Nachfolge und Wachsamkeit zu entbinden.
Einzelnachweise
- ↑ Katholischer Katechismus (KKK), §§ 1996–2005; 2015–2016.
- ↑ Konzil von Trient, Dekret über die Rechtfertigung, DH 1534–1536.
- ↑ Kallistos Ware: The Orthodox Way, Crestwood 1995.
- ↑ Augsburger Bekenntnis, Art. IV.
- ↑ Martin Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen.
- ↑ Johannes Calvin: Institutio Christianae Religionis, Buch III.
- ↑ Peter Löffler: Geschichte der katholisch-apostolischen Gemeinden, Frankfurt a.M. 1994.
- ↑ Katechismus der Neuapostolischen Kirche, Kapitel 9–10.
- ↑ Schrift und Glaube. Grundlagen des Glaubens der Apostolischen Gemeinschaft, Düsseldorf.
