Beichte

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Die Beichte (lat. confessio) ist das mündliche Eingeständnis einer schuldhaften Verfehlung des Pönitenten oder Beichtkindes, gewöhnlich während eines Gesprächs unter vier Augen mit einem Priesterlichem Amt oder einem Apostel.

In der römisch-katholischen Kirche und der orthodoxen Kirche ist sie eines der sieben Sakramente. Eine Generalabsolution ist nur ausnahmsweise, unter eng umgrenzten Bedingungen möglich. In christlichen Kirchen unterscheidet sich die Beichte dadurch von anderen Seelsorgegesprächen, dass sie auf eine formelle, meist sakramentale Sündenvergebung im Namen Christi hinzielt, gewöhnlich ausgedrückt mit den Worten Deine Sünden sind dir vergeben oder Ich spreche dich los von deinen Sünden.

Geschichte

Die biblischen Texte zur Beichte lassen nicht deutlich erkennen, ob sie privat oder öffentlich abgenommen wurde. Die erste nichtbiblische Erwähnung finden wir in der Didache, wo die Beichte erwähnt wird, aber nicht der Ritus, nach dem dieses Sakrament gespendet wurde. Auch der Hirte des Hermas kannte die Beichte, ging aber nicht auf die äußere Form ein. Erst der hl. Irenäus von Lyon schilderte eine öffentliche Beichte im Detail. Origenes verlangte die öffentliche Beichte im Fall von schwerwiegenden Sünden. Aus seiner Forderung kann man schließen, dass bei lässlichen Sünden die private Beichte genehmigt war. Die Entwicklung zur privaten bzw. Ohrenbeichte nahm ab dem Jahr 200 stets zu. Die Ohrenbeichte wurde oft bei Eremiten oder Mönchspriestern abgelegt. Der hl. Augustinus von Hippo († 430) erwähnt die öffentliche Beichte in keiner seiner Schriften; daraus schließt man, dass die Beichte im 5. Jahrhundert überwiegend privat bzw. in der Form der Ohrenbeichte abgelegt wurde.

Katholisch-apostolische Gemeinden

Die Beichte und Absolution wird als eine heilige Ordnung in der Kirche angesehen. Sie wird von den Aposteln und von den Priestern abgenommen. Die Priester verstehen sich hierbei nicht als Richter, sondern als demütige Werkzeuge des Herrn, in dessen Namen sie handeln. Den katholisch-apostolischen Christen wird empfohlen, sich nicht an irgend einen beliebigen Priester zu wenden, sondern an dem zugewiesenen Seelsorger. Es ist Sache des Priesters, nicht des Gemeindemitgliedes, darüber zu entscheiden, ob auf die abgelegte Beichte eine feierliche Lossprechung zu folgen hat.

Neuapostolische Kirche

Auch in der Neuapostolische Kirche kennt man die Beichte. Die Beichte darf nur ein Apostel abnehmen. Es besteht die Möglichkeit, mündlich oder schriftlich zu beichten. In fällen von besonderer Dringlichkeit, in denen ein Apostel nicht erreichbar ist, beispielsweise bei Sterbenden, kann ausnahmsweise jeder priesterliche Amtsträger die Beichte abnehmen und Vergebung verkünden. Der Apostel wird über diese Handlung unverzüglich informiert. Die Beichte unterliegt einer strengen Schweigepflicht. Laut neuapostolischer Glaubenslehre bedarf es zur Vergebung der Sünden keine Beichte.

Literatur

  • Ludwig Albrecht: Abhandlungen über die Kirche Besonders ihre Ämter und Gottesdienste. dtv 1896, ISBN 387598-0425.
  • Neuapostolische Kirche International: Katechismus der Neuapostolischen Kirche. dtv 2012, ISBN 978-3-943980-00-4.