Alt-Apostolische Gemeinde

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Die Alt-Apostolische Gemeinde (AAG) war eine kleine, chiliastisch ausgerichtete Kirchengemeinschaft. Sie entstand als Abspaltung von der Apostolischen Gemeinde in der Zeit unter Apostel Krebs ab dem Jahr 1886.

Der Name der Gemeinschaft erklärt sich als Gegenposition zur Entwicklung innerhalb der (erst später so benannten) Neu-Apostolischen Gemeinde der Jahre 1890-1900, welche das Apostelamt immer stärker betonte und ihm absoluten Vorrang vor den anderen Ämtern einräumte. In dieser Zeit scheint die Gemeinschaft schnell gewachsen zu sein, zerbrach nach 1900 aber ebenso schnell an offenbar unterschiedlichen Positionen der leitenden Ämter.

Entstehung

Zentrale Figur in der Entstehung der Alt-Apostolischen Gemeinde war Friedrich Strube, der innerhalb der Allgemeinen Christlichen Apostolischen Mission (ACAM) 1865 in Stapelburg im Harz (heute Teil der Gemeinde Nordharz) versiegelt wurde.

Nach der Teilung der frühen neuapostolischen Bewegung 1878 in einen Zweig unter dem Propheten Geyer und einem unter Leitung des Apostels Preuß, folgte Strube dem Apostel Preuß und seinem damaligen Ältesten Krebs, wie fast alle Mitglieder der Harzgemeinden.

Am 25. Juli 1879 wurde Strube in Braunschweig zum Priester berufen. Kurze Zeit später wurde ihm der Charakter des Propheten zugeordnet, er diente in der Folgezeit als sogenannter "Priester-Prophet" unter Apostel Menkhoff, nach 1881 unter Krebs, der zum Apostel gerufen worden war, in Stapelburg.

In den Folgejahren entstanden zwischen ihm und Krebs Konflikte; insbesondere die Rolle des Propheten bei der Rufung und Ordination von neuen kirchlichen Amtsträgern waren Konfliktstoff, denn Strube vertrat den Standpunkt, dass sich der Apostel bei der Rufung von neuen Amtsträger den Propheten zu beugen hätte. Krebs hingegen vertrat, dass der Apostel letztendlich nicht dem Propheten folgen müsse, sondern das apostolische Amt dem Propheten in allen Punkten übergeordnet sei. Nachdem Strube sich nicht mehr in der Lage sah, sich der apostolischen Autorität zu beugen, wurde er suspendiert und verließ die junge Neuapostolische Kirche.

Entwicklung

Spätestens gegen Ende der neunziger Jahre des 19. Jahrhunderts schlossen sich etliche von Stammapostel Krebs suspendierte Amtsträger mit Strube zusammen, unter anderem der ebenfalls von Krebs 1898 suspendierte sogenannte "Stamm-Prophet" August Hugo aus Bielefeld. Dieser war bei der Rufung von Apostel van Bemmel in den Niederlanden anwesend gewesen und war schon in die Konflikte innerhalb der Hersteld Apostolische Zendingkerk bei der Nachfolge des Apostel Schwarz involviert.

1898 schloss sich Robert Geyer an Strube und seine Alt-Apostolische Gemeinde an. In der Folge prägte er insbesondere mit einer verkürzten Liturgieausgabe der Hamburger Liturgie von 1864 das gemeindliche Leben (Digitalisat bei apostolische-dokumente.de). Er stellte 1908/09 Kontakt mit der Allgemeinen christlich apostolischen Mission her, worauf sich ein Teil der Alt-Apostolischen Gemeinde der ACAM anschloss.

Apostel Luitsen B. Hoekstra, 1897 für Nordamerika gerufen und ausgesondert, war wenige Jahre später in die Niederlande zurückgekehrt und schloss sich ebenfalls der Gemeinschaft an; jedoch nur kurzzeitig, denn nach kurzer Zeit kehrte er nach Konflikten in der AAG in die Niederländisch-Reformierte Kirche zurück.

Die AAG hatte nachweislich (teilweise sehr kleine) Gemeinden in Berlin, Braunschweig, Bielefeld, Frankfurt am Main, Griesheim, Hamburg, Stapelburg, Wernechen und Zeulenroda. Nach der Volkszählung 1900 zählte die Gemeinde Stapelburg 21 Mitglieder.

Die Anhängerzahl der Alt-Apostolischen Gemeinde sank in den darauffolgenden Jahren. Gemeinden schlossen. Letztlich bestand nur noch die Gemeinde in Stapelburg. Kurz nach dem Zweiten Weltkrieg zählte die Alt-Apostolische Gemeinde weniger als 40 Mitglieder. 1950 wurde sie von der DDR verboten. Die Alt-Apostolische Gemeinde löste sich auf.

Lehre

Die Liturgieausgabe der Alt-Apostolischen Gemeinde aus dem Jahr 1900 (im Volltext verfügbar, siehe [1]) enthält unter anderem die drei altkirchlichen Bekenntnisse, aber auch ein 10-Artikel-Bekenntnis, das sich an das der Apostolischen Gemeinde zu jener Zeit anlehnt.

Art. 1.

Wir glauben an Gott, den Vater und den Sohn und den Heiligen Geist: sowie derselbe als dreieiniger Gott in den drei allgemeinen Glaubensbekenntnissen, dem Apostolischen, dem Nicänischen sowie dem Athanasianischen, bekannt wird. Die Heilige Schrift [Bibel] ist die einzige Norm und Richtschnur für alle unsere Glaubensgrundsätze. Wir unterscheiden auf Grund der Heiligen Schrift drei Sakramente: 1. die Heilige Wassertaufe, 2. die Heilige Geistestaufe oder Versiegelung, 3. die Heilige Eucharistie (Heiliges Abendmahl).

Art. 2.

Wir glauben, daß die Heilige Wassertaufe, durch einen rechtmäßig ordinierten Diener [= Priester] Jesu Christi an dem Täufling mit geweihtem Wasser im Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, vollzogen, das Bad der Wiedergeburt ist, wodurch der Mensch in das Reich Gottes dem Wesen nach gebracht und dem Leibe unseres Herrn Jesu Christi einverleibt wird. Tit. 3, 5.

Art. 3.

Wir glauben, daß die Gläubigen nur durch Gebet, Handauflegung und Salbung mit geweihtem Öl seitens eines Apostels Jesu Christi mit dem Heiligen Geiste getauft, versiegelt, und erfüllt werden, [Apostelgesch. 8, 14-19; Ephes. 1, 13-14, Apostelgeschichte 19, 6, 1. Joh. 2, 20 und 27] und, daß der Heilige Geist einem jeden Gläubigen Gaben mitteilt, je nachdem Er will. 1. Cor. 12, 11.

Art. 4.

Wir glauben, daß das Heilige Abendmahl von uns so gefeiert werden muß, wie es der Herr Jesus selbst eingesetzt hat: nämlich mit ungesäuertem Weizen-Brot und unverfälschtem Natur-Wein. Beide Elemente müssen nach 1. Cor. 10, 16 von einem rechtmäßig ordinierten Diener [=Priester] Jesu Christi gesegnet [=geweiht] und gespendet werden. Die Spendung an die Kommunikanten erfolgt unter beiderlei Gestalt [d. h. Brot und Wein]. Wir glauben, daß das Heilige Abendmahl ebenso wie von den ersten Christen, so auch von uns als das große Lob- und Dank-Opfer der Heiligen Eucharistie dem Herrn möglichst wenigstens an jedem Sonntage [= „Herren-Tage“] dargebracht und gefeiert werden muß. Wir glauben ferner, daß wir geheimnisvoll in, mit und unter dem gesegneten Brot und Wein den wahren verklärten Leib und das wahre verklärte Blut Christi genießen als Seelenspeise und Seelentrank zum ewigen Leben.

Art. 5

Wir glauben ferner, daß der Herr Jesus Christus als eine bleiben sollende Ordnung der Gemeinde gab die 4 Grund- oder Charakter-Ämter der: Apostel, Propheten, Evangelisten und Hirten. Wir glauben, daß diese Männer Gottes nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Heiligen Geist zu ihrem Amte berufen werden. Apostelgesch. 13, 2 und 3. Durch Ordination unter Gebet, Handauflegung und Salbung ihres Wirbels mit geweihtem Öl seitens eines Apostels Jesu Christi sollen sie in ihr Amt eingesetzt werden. Der Heilige Geist aber selbst zeigt die Amtskandidaten zuvor an und zwar in erster Linie durch Propheten, dann aber auch subsidiär durch solche Personen [Gemeindemitglieder], die die Gabe der Weissagung empfangen haben.

Art. 6.

Wir glauben, daß die nahe persönliche Wiederkunft unseres Herrn Jesu Christi. so gewiß ist, wie Er gen Himmel gefahren ist. Apostelgesch. 1, 11.

Art. 7.

Wir glauben, daß bei der persönlichen Wiederkunft unseres Herrn Jesu Christi nur die Toten auferstehen werden, die als Seine Braut in Ihm entschlafen sind und auf Sein Kommen gehofft und gewartet haben.

Art. 8.

Wir glauben, das bei der Wiederkunft unseres Herrn Jesu Christi diejenigen noch Lebenden, welche mit zur Braut des Lammes gehören [Offenb. Joh. 21, 9], verwandelt und mit den Auferstandenen dem Herrn entgegengerückt werden in die Luft, um bei dem Herrn zu sein allezeit. 1. Thess. 4, 13-18.

Art. 9.

Wir glauben, daß diese dem Herrn entgegengerückte Gemeinde mit Ihm kommen wird in Seine Herrlichkeit, um mit Ihm zu herrschen tausend Jahre als Könige und Priester. Offenb. Joh. 5, 10; 20,6.

Art. 10.

Wir glauben, daß der Herr Jesus Christus nach dem tausendjährigen Reiche über alle Menschen zum Gericht erscheinen wird, die noch nicht auferstanden sind; alsdann müssen alle Toten auferstehen mit ihren Leibern, um vor Seinem Richterstuhle zu erscheinen und zu empfangen, nachdem sie gehandelt haben bei ihres Leibes Leben, es sei gut oder böse. Offenb. Joh. 20, 7-15. Das ist gewißlich wahr! Amen!

Literatur

  • Schröter, Johannes Albrecht: Die Katholisch-Apostolischen Gemeinden in Deutschland und der "Fall Geyer". Tectum Verlag, 3. Ausgabe 2004, ISBN 3-89608-814-9
  • Obst, Helmut: Apostel und Propheten der Neuzeit, Göttingen 2000, ISBN 3-525-55438-9
  • Obst, Helmut: Neuapostolische Kirche - die exklusive Endzeitkirche?, Neunkirchen-Vluyn 1996, ISBN 3-7615-4945-8