Amtsentbindung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Amtsentbindung''' ist eine Form der [[Suspension]] und stellt eine Beugestrafe des [[Kirchenrecht]]s dar, die die Betroffenen zur Aufgabe von mit der offiziellen Kirchendoktrin unvereinbaren Auffassungen oder Verhaltensweisen bewegen soll. | Die '''Amtsentbindung''' ist eine Form der [[Suspension]] und stellt eine Beugestrafe des [[Kirchenrecht]]s dar, die die Betroffenen zur Aufgabe von mit der offiziellen Kirchendoktrin unvereinbaren Auffassungen oder Verhaltensweisen bewegen soll. | ||
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Version vom 7. Januar 2025, 21:25 Uhr
Die Amtsentbindung ist eine Form der Suspension und stellt eine Beugestrafe des Kirchenrechts dar, die die Betroffenen zur Aufgabe von mit der offiziellen Kirchendoktrin unvereinbaren Auffassungen oder Verhaltensweisen bewegen soll.
Im Gegensatz zur Amtsenthebung ist es kein Entzug des Amtes, sondern nur der Entzug der Vollmacht das Amt ausführen zu dürfen, des Amtsauftrages. Zumeist wird dem Amtsträger/der Amtsträgerin, der eigentlich des Amtes entbunden werden soll, vor die Wahl gestellt persönlich das Amt zurückzugeben (z.B. auch durch Ruhesetzung) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten.