Hauspriester: Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Hauspriester''' wird (in der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]]) ein [[Amtsträger]] im priesterlichen Amt genannt, welcher innerhalb einer [[Gemeinde]] einen Geschwisterkreis [[seelsorge]]risch betreut. Für diese Familien ist der Priester ihr zugewiesener Hauspriester. Er besucht die Anvertrauten auch zuhause, wo allgemeine oder spezielle Glaubensfragen, aber auch alltägliche natürliche Sorgen und Anliegen im Familienkreis oder unter vier Augen besprochen werden können. | Als '''Hauspriester''' wird (in der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]]) ein [[Amtsträger]] im priesterlichen Amt genannt, welcher innerhalb einer [[Gemeinde]] einen Geschwisterkreis [[seelsorge]]risch betreut. Für diese Familien ist der Priester ihr zugewiesener Hauspriester. Er besucht die Anvertrauten auch zuhause, wo allgemeine oder spezielle Glaubensfragen, aber auch alltägliche natürliche Sorgen und Anliegen im Familienkreis oder unter vier Augen besprochen werden können. | ||
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Die [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche]] weisen auf Seite 103 und 104 unter Punkt 6.5 und 6.6 unter anderem an: | Die [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche]] weisen auf Seite 103 und 104 unter Punkt 6.5 und 6.6 unter anderem an: |
Version vom 19. Juli 2011, 15:46 Uhr
Als Hauspriester wird (in der Neuapostolischen Kirche) ein Amtsträger im priesterlichen Amt genannt, welcher innerhalb einer Gemeinde einen Geschwisterkreis seelsorgerisch betreut. Für diese Familien ist der Priester ihr zugewiesener Hauspriester. Er besucht die Anvertrauten auch zuhause, wo allgemeine oder spezielle Glaubensfragen, aber auch alltägliche natürliche Sorgen und Anliegen im Familienkreis oder unter vier Augen besprochen werden können.
Der anvertraute Kreis der Gemeindemitglieder wird als Priesterbezirk bezeichnet.
Richtlinien für die Amtsträger
Die Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche weisen auf Seite 103 und 104 unter Punkt 6.5 und 6.6 unter anderem an:
Jedes Gotteskind muss wissen, wer sein zuständiger Hauspriester ist. Wird eine Seele versiegelt oder kommt eine solche durch Zuzug in eine neue Gemeinde, ist es besondere Pflicht des Vorstehers, den Hauspriester möglichst bald persönlich bei solchen Seelen einzuführen.
Ist das Vertrauensverhältnis hergestellt, werden die Besuchten von sich aus auch ihre Sorgen und Anliegen dem Hauspriester anvertrauen. ... Es ist im übrigen selbstverständliche Pflicht für jeden Amtsträger, daß er seinen Segensträger unaufgefordert über die Entwicklung der anvertrauten Seelen informiert.
Andere Deutungen
Oftmals wurde in der Vergangenheit auch der Ehemann bzw. Familienvater als "Hauspriester" bezeichnet, da er seine Familie im priesterlichen Sinn zum Gebet und Andacht anleiten sollte, sowie (im eingeschränkten Sinn) auch seelsorgerisch betreuen sollte. Eine solche Erwähnung des "Hauspriesters" fand (regional) oftmals bei Trauungen statt.