Ältester: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Es wird seit 2016 bei den Ältesten zwischen Ältesten für Gemeindeaufgaben und Ältesten für überregionale Aufgaben unterschieden. Geistlich ist es der gleiche Dienst. Gleichzeitig wurde bekanntgegeben, dass künftig nur noch Gemeindeälteste und keine [[Priester]] mehr ordiniert werden. Mit der Strukturreform 2019 wurde die Doppelfunktion Ältester=Bezirksvorsteher durch die Umwandlung der Bezirke in drei Regionen obsolet. Die bisherigen (Bezirks-)Ältesten haben Ressortaufgaben bzw. die Koordination der Regionalkonferenzen übernommen. Selbstverständlich gilt für beide Dienste die Ordinationsmöglichkeit für Frauen und Männer. | ||
Vor 2019 standen größeren Gemeinden oft [[Hirte]]n vor, während das Ältestenamt immer die Bezirksleitung umfasste. Eine Besonderheit gab es eine zeitlang im süddeutschen Bereich, wo drei ordinierte Älteste existierten, von denen jedoch zwei ihre Bezirksaufgaben niedergelegt hatten, nicht jedoch das Amt verloren. Alexander Wellmann und Christoph Kadner hatten nur Gemeindeaufgaben, während Ronald Bonsema der Bezirksleiter war. Am 14. Juni 2015 wurde für den Bezirk [[Apostelbezirk Vogtland|Vogtland]] mit [[Elke Heckmann]] erstmalig eine [[Frauenordination|Frau]] in das Amt des Bezirksältesten der Apostolischen Gemeinschaft ordiniert. | Vor 2019 standen größeren Gemeinden oft [[Hirte]]n vor, während das Ältestenamt immer die Bezirksleitung umfasste. Eine Besonderheit gab es eine zeitlang im süddeutschen Bereich, wo drei ordinierte Älteste existierten, von denen jedoch zwei ihre Bezirksaufgaben niedergelegt hatten, nicht jedoch das Amt verloren. Alexander Wellmann und Christoph Kadner hatten nur Gemeindeaufgaben, während Ronald Bonsema der Bezirksleiter war. Am 14. Juni 2015 wurde für den Bezirk [[Apostelbezirk Vogtland|Vogtland]] mit [[Elke Heckmann]] erstmalig eine [[Frauenordination|Frau]] in das Amt des Bezirksältesten der Apostolischen Gemeinschaft ordiniert. |
Version vom 8. Juni 2022, 15:55 Uhr
Ein Ältester (von griechisch πρεσβύτερος presbyteros „Älterer“) ist der Inhaber eines kirchlichen Amtes oder Leitungsamtes. Im Folgenden wird der Begriff „Ältester“ verwendet. Der Älteste ist in den apostolischen Gemeinschaften, so er in der Gemeinschaft vorhanden ist, ein priesterliches Amt.
Inhaltsverzeichnis
katholisch-apostolisch
In den katholisch-apostolischen Gemeinden waren die Ältesten Bestandteil des vierfachen Amtes. Alle Priester wurden als Älteste verstanden und alle Ältesten als Priester. Daneben gab es jedoch auch den Amtscharakter des "Regierenden Ältesten". Innerhalb der innerkirchlichen Hierachie, die sich aus ihren Aufgaben ergab, wurde den "Regierenden Ältesten" ein Vorrang gegenüber den anderen Priestern eingeräumt. Es wurde angestrebt, dass das Amt des "Regierenden Ältesten" sechsmal in einer Gemeinde vorhanden war.
neuapostolisch
Nach dem Amtsverständnis, das seit Pfingsten 2019 gilt, ist der Älteste in der Neuapostolischen Kirche kein Amt mehr. Die Aufgaben werden zukünftig von Priestern, die eine zusätzlich Leitungsfunktion (übertragen durch Beauftragung) bekommen, übernommen (Dies nennt sich dann Bezirksvorsteher bzw. Gemeindevorsteher). Bisher als Älteste ordinierte Priester behalten ihr Amt[1].
Die Neuapostolische Kirche kannte bisher zwei Arten von Ältesten - den Gemeindeältesten und den Bezirksältesten. Beide Arten des Ältesten sind priesterliche Ämter.
Gemeindeältester
Der Gemeindeälteste leitete größere Gemeinden. Das Amt des Gemeindeältesten wurde regional unterschiedlich stark verwendet. Insbesondere ab der zweiten Hälfte wurde es in vielen Gebietskirchen gar nicht mehr besetzt. Diese Amtsstufe scheint gegenwärtig erloschen zu sein. Der neuapostolische Katechismus sagt hierzu: In früherer Zeit gab es auch das Amt „Gemeindeältester“ (KNK 7.9.1).
Bezirksältester
Der Bezirksälteste (Bezirksvorsteher) leitet einen Bezirk oder dient zur Unterstützung seines Bischofs oder Apostels. Zu seinen Aufgaben gehören Problembesprechungen mit den einzelnen Gemeindevorstehern, Arbeitsbesprechungen mit priesterlichen Amtsträgern und die gesamte Verantwortung für den Unterbezirk in seelsorgerischer und administrativer Hinsicht.
Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche definiert das Amt gegenwärtig wie folgt:
Ein Bezirksältester ist in der Regel Vorsteher eines Bezirks und dadurch für mehrere Gemeinden in geistlicher und organisatorischer Hinsicht verantwortlich. Er wacht darüber, dass das Evangelium in den Gemeinden rein verkündigt wird. Auch trägt er dafür Sorge, dass in den Gemeinden die notwendigen Amtsgaben vorhanden sind. Er nimmt Gäste in die Gemeinde auf und führt die vorbereitenden Gespräche mit den zur Heiligen Versiegelung Kommenden. Der Bezirksälteste betreut die Gemeindevorsteher und ihre Familien seelsorgerisch. (KNK 7.9.1)
Vereinigung Apostolischer Gemeinden
Auch in der VAG ist der Dienst eines Ältesten bekannt. Es ist ein priesterlicher Dienst mit den Charaktereigenschaften des Priesters. Es findet jedoch trotzdem eine Ordination denn eine Beauftragung zu diesem Dienst statt. Laut der Satzung der deutschen Apostolischen Gemeinschaft gehören die Ältesten automatisch zum Vorstand und sind Delegierte. Eine Unterscheidung zwischen Gemeinde- und Bezirksältesten gab es nur in den Anfangsjahren nach der Kirchenspaltung bzw. noch im Reformiert-apostolischen Gemeindebund bis zur Vereinigung mit der Apostolischen Gemeinschaft 1994, da zu dieser Zeit noch Brüder in beiden Ämtern tätig waren. Am 28. Februar 2016 wurde der Dienst von Gemeindeältesten wiederbelebt. In der Gemeinde Hannover wurden zwei Brüder, Thomas Sven Komm und Sebastian Ludwig, von Apostel Matthias Knauth in diesen Dienst ordiniert. Seither wurden etliche Frauen und Männer in diesen Dienst für verschiedene Gemeinden ordiniert, am 29. Mai 2022 zum ersten Mal ein offen homosexuell lebender Bruder für die Gemeinde Düsseldorf-Mitte.
Es wird seit 2016 bei den Ältesten zwischen Ältesten für Gemeindeaufgaben und Ältesten für überregionale Aufgaben unterschieden. Geistlich ist es der gleiche Dienst. Gleichzeitig wurde bekanntgegeben, dass künftig nur noch Gemeindeälteste und keine Priester mehr ordiniert werden. Mit der Strukturreform 2019 wurde die Doppelfunktion Ältester=Bezirksvorsteher durch die Umwandlung der Bezirke in drei Regionen obsolet. Die bisherigen (Bezirks-)Ältesten haben Ressortaufgaben bzw. die Koordination der Regionalkonferenzen übernommen. Selbstverständlich gilt für beide Dienste die Ordinationsmöglichkeit für Frauen und Männer.
Vor 2019 standen größeren Gemeinden oft Hirten vor, während das Ältestenamt immer die Bezirksleitung umfasste. Eine Besonderheit gab es eine zeitlang im süddeutschen Bereich, wo drei ordinierte Älteste existierten, von denen jedoch zwei ihre Bezirksaufgaben niedergelegt hatten, nicht jedoch das Amt verloren. Alexander Wellmann und Christoph Kadner hatten nur Gemeindeaufgaben, während Ronald Bonsema der Bezirksleiter war. Am 14. Juni 2015 wurde für den Bezirk Vogtland mit Elke Heckmann erstmalig eine Frau in das Amt des Bezirksältesten der Apostolischen Gemeinschaft ordiniert.