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− | Die Gliedgemeinschaften der [[VAG]] | + | Die Gliedgemeinschaften der [[VAG]] bestanden von 1955 bis ca. 2019 aus einem oder mehreren Apostelbezirken, die i.d.R. wiederum in Ältestenbezirke unterteilt waren, denen dann die einzelnen, nichtselbständigen Gemeinden angehörten. In der französischen Kirche gab es keine "Verwaltungsebene" unterhalb der nationalen Gemeinschaft. Die [[Gemeente van Apostolische Christenen|niederländische Gemeinschaft]] war in 3 Regionen eingeteilt, die [[Vereinigung Apostolischer Christen|schweizerische]] in zwei Bezirke und die [[Apostolische Gemeinschaft|deutsche Kirche]] zuletzt in 10 Ältestenbezirke. Normalerweise sollte einem Bezirk ein Bezirks[[Ältester|ältester]] vorstehen. Dies war allerdings nicht überall der Fall, so dass die [[Apostel]] öfter auch Bezirksaufgaben übernehmen mussten. |
− | Zum 1. Januar 2019 | + | Zum 1. Januar 2019 wurden die Apostel- und Ältestenbezirke der Apostolischen Gemeinschaft in Deutschland zugunsten dreier [[Regionalkonferenz]]en aufgegeben. Auch die Schweiz und die Niederlande kennen nur noch eine nationale Ebene, da es nur noch drei bzw. acht Gemeinden gibt. |
[[Kategorie: Organisatorische Einheit]] | [[Kategorie: Organisatorische Einheit]] |
Aktuelle Version vom 6. März 2024, 21:34 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Bezirk
Der Begriff Bezirk (v. mittelhochdt.: zirc aus lat. circulus ‚Kreis‘) bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, einen Landstrich, eine Region, insbesondere aber eine hierarchische Gliederungstufe der Verwaltungsgliederung (Verwaltungseinheit).
Neuapostolische Kirche
Unter einem Bezirk wird in der neuapostolischen Kirche entweder ein Apostelbezirk oder ein Kirchenbezirk (Ältestenbezirk) verstanden.
Apostelbezirk
- siehe auch Artikel: Apostelbezirk
Ein Apostelbezirk definiert sich durch den Arbeitsbereich eines Apostels und kann eine oder mehrere Kirchenbezirke über eine oder mehrere Gebietskirchen umfassen. Davon ist der Begriff des Bezirksapostels, der als Leiter eines Bezirksapostelbereiches (eine oder mehrere Gebietskirchen) fungiert, begrifflich abzugrenzen.
Kirchenbezirk
Gebietskirchen gliedern sich in meist rechtlich unselbständige Gemeinden und Bezirke (auch: Unterbezirk oder früher Ältestenbezirk genannt). Mehrere Gemeinden sind zu einem Bezirk zusammengefasst, der von einem Bezirksvorsteher geleitet wird. Der Bezirksvorsteher ist vor der Überarbeitung des Amstverständnisses 2019 meistens ein Bezirksältester, in einzelnen Fällen auch ein Bezirksevangelist oder ein Bischof gewesen. Seit 2019 bestehen diese Ämter weiterhin, werden aber nicht mehr neu besetzt. Stattdessen werden Bezirksvorsteher und Bezirksvorstehervertreter beauftragt. (Siehe auch: Amt#Neuapostolische_Kirche)
Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften
Die Gliedgemeinschaften der VAG bestanden von 1955 bis ca. 2019 aus einem oder mehreren Apostelbezirken, die i.d.R. wiederum in Ältestenbezirke unterteilt waren, denen dann die einzelnen, nichtselbständigen Gemeinden angehörten. In der französischen Kirche gab es keine "Verwaltungsebene" unterhalb der nationalen Gemeinschaft. Die niederländische Gemeinschaft war in 3 Regionen eingeteilt, die schweizerische in zwei Bezirke und die deutsche Kirche zuletzt in 10 Ältestenbezirke. Normalerweise sollte einem Bezirk ein Bezirksältester vorstehen. Dies war allerdings nicht überall der Fall, so dass die Apostel öfter auch Bezirksaufgaben übernehmen mussten.
Zum 1. Januar 2019 wurden die Apostel- und Ältestenbezirke der Apostolischen Gemeinschaft in Deutschland zugunsten dreier Regionalkonferenzen aufgegeben. Auch die Schweiz und die Niederlande kennen nur noch eine nationale Ebene, da es nur noch drei bzw. acht Gemeinden gibt.