1.078
Bearbeitungen
Änderungen
NAK: Quelle aktualisiert
<div style="width:100%; margin:0; border: 1px dotted silver; padding:3px; clear:both; background-color:#ffe2c7" align="center">
Hinweis. zu diesem Themenbereich entsteht gerade ein neuer Artikel unter dem Namen [[Amtsbeendigung]]
</div>
Unter '''Ruhestand''', '''Inruhesetzung''', '''Zurruhesetzung''' oder '''Ruhesetzung''' versteht man eine feierliche Handlung, in der ein [[Amtsträger]]/in von seiner|ihrer [[Beauftragung]] und/oder Amtstätigkeit entbunden wird.
=Neuapostolische Kirche=
Die Ruhesetzung wird meist von einem [[Apostel]] oder auch [[Bischof]] vorgenommen und findet in der Regel auf Grund des Erreichens der Altersgrenze mit 65. Jahren oder aus gesundheitlichen Gründen statt. Nach dem Amtsverständnis der Neuapostolischen Kirche erlischt mit dem Ruhestand eines Amtsträgers nicht sein [[Amt]], sondern der ihm erteilte Amtsauftrag. <ref>Richtlinien für Geistliche der NAK, 3.8 Ruhesetzung von Geistlichen, https://nak.org/de/rfg?id=fcd0f8a9-eaf7-44e1-a6b9-57d6e410fdba</ref>. Gaben und Fähigkeiten bleiben erhalten. In den (noch) aktuellen [[Richtlinien Im Ausnahmefällen kann auch Amtsträgern im Ruhestand der Auftrag erteilt werden, für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche|tätig zu werden. <ref>Richtlinien für Amtsträger]] heißt es:<blockquote>''1Geistliche der NAK, 3.4.3Amtsausübung im Ruhestand, https://nak.4 Altersgrenze''org/de/rfg?id=26d813fd-ae43-488c-aa26-edc5d6b6ef62</blockquoteref>
==unfreiwillige Inruhesetzung==
In der Geschichte der Neuapostolischen Kirche war es etliche Male üblich, dass man unliebsam gewordene Amtsträger vorschnell in den Ruhestand schickte und somit diesen einen ehrenvollen Abgang vom aktiven Dienst ermöglichte. Dies geschah teilweise aber auch aus Eigeninteresse um Aufsehen und Nachfragen bei einer Amtsenthebung zu vermeiden.Siehe auch [[Amtsbeendigung]]
== Geschichte ==