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Nottaufe

3.808 Bytes hinzugefügt, 17:15, 26. Jul. 2012
K
Nottaufe nach den Richtlinien der NAK
Wird bei Lebensgefahr Priester zur Taufe geholt, spricht man von einer Jähtaufe.
=Apostolische Gemeinde=
== Nottaufe nach Apostolischer Liturgie 1904 ==
Wortlaut zur Nottaufe Apostolischer Liturgie 1904
(Abschrift aus dem [[Neuapostolisches Gesangbuch|Apostolischen Gesangbuch ]] nebst einer kurzen Anleitung für den Gottesdienst. Vierte vermehrte Auflage 1904) <blockquote>Nothtaufe.</blockquote>
Nothtaufe<blockquote>(Sollte ein Kind plötzlich erkranken, so daß kein Priester früh genug zur Stelle sein kann, so ist es rathsam, daß ein [[Diakon]] oder [[Diakonissin]], Vater oder Mutter zur Vollziehung des Aktes herangezogen werden.)</blockquote>
(Sollte ein Kind plötzlich erkranken<blockquote>Der Handelnde hebt heilige, so daß kein Priester früh genug zur Stelle sein kannbittende Hände auf, so ist es rathsamsagend: ''Lieber Vater, daß ein der du deinen [[Diakon]] oder [[DiakonissinApostel]]n Macht und Auftrag gegeben hast zu taufen und durch sie allen Bischöfen, Aeltesten und Priestern. Da uns nun der Weg in deiner heiligen Ordnung aufzugehen nicht möglich, so siehe in Gnaden auf uns nieder und laß diese Handlung, die wir in deinem Namen und Auftrage deiner Apostel vollziehen, Vater oder Mutter zur Vollziehung mit dem Segen des Aktes herangezogen werdenErfolges gekrönet sein. Amen.)''</blockquote>
Der Handelnde hebt heilige, bittende Hände auf, sagend:Lieber Vater, <blockquote>Unter Zugrundelegung des [[Apostolicum|Apostolischen Glaubensbekenntnis]]ses in Gegenwart der du deinen [[ApostelTaufzeuge]]n Macht und Auftrag gegeben hast zu taufen und durch sie allen Bischöfen, Aeltesten und Priesternspricht der Handelnde oder die Handelnde. Da uns nun Nachdem die Namen genannt (der Weg in deiner heiligen Ordnung aufzugehen nicht möglich, Name so siehe in Gnaden auf uns nieder und laß diese Handlungso): ''Ich taufe dich im Auftrage des Apostels im Namen Gottes des Vaters, die wir in deinem Namen des Sohnes und Auftrage deiner Apostel vollziehen, mit dem Segen des Erfolges gekrönet sein. AmenHeiligen Geistes.''</blockquote>
Unter Zugrundelegung des [[Apostolicum|Apostolischen Glaubensbekenntnis]]ses in Gegenwart der <blockquote>Nachdem die Handlung vollzogen, ist mit einem Dankgebete und [[TaufzeugeSegen]]n spricht der Handelnde oder die Handelnde. Nachdem die Namen genannt (der Name so und so):Ich taufe dich im Auftrage des Apostels im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen GeistesHandlung zu schließen.</blockquote>
Nachdem die <blockquote>Diese Handlung vollzogenist baldmöglichst dem Priester, ist mit einem Dankgebete und [[SegenÄltester|Aeltesten]] oder [[Bischof]] die Handlung zu schließenmelden, mit der Angabe des Namens und der gegenwärtig gewesenen Zeugen.</blockquote>
Diese Handlung ist baldmöglichst dem <blockquote>Der Priester, [[Aeltesten]] Aelteste oder [[Bischof]] zu melden, mit der Angabe in dessen Gemeinde die Handlung geschehen, läßt im Dienste oder im Hause den Handelnden und Zeugen vortreten und fragt sie vor Gottes Angesichte: ''Bekennet ihr hier als Zeugen vor dem Amte und dem Angesichte Gottes, daß dieses Kind wahrhaftig getauft ist im Auftrage des Apostels und im Namen Gottes des Vaters, des Namens Sohnes und der gegenwärtig gewesenen Zeugendes heiligen Geistes, so bezeuget solches mit einem lauten Ja.''</blockquote>
Der <blockquote>Nachdem spricht der Priesteroder dort stehendes Amt: ''Dann bestätige ich an des Apostels Statt diese Handlung im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Ertheilt dann hierzu den Segen.''</blockquote>=Neuapostolische Kirche===Nottaufe nach den Fragen und Antworten von 1938==Im Gegensatz der folgenden Beschreibung der Nottaufe nach den Richtlinien der NAK, hieß es 1938 noch zusätzlich:<blockquote>''Nach der Handlung, der möglichst zwei neuapostolische Personen als Zeugen beiwohnen sollen, Aelteste oder Bischofwird von dem, in dessen Gemeinde der die Handlung geschehenTaufe gespendet hat, läßt im Dienste oder im Hause sofort dem zuständigen priesterlichen Amtsträger eine Meldung über die erfolgte Nottaufe gemacht. Diese Benachrichtigung muß den Handelnden Namen des Taufenden, des Täuflings und der anwesenden Zeugen vortreten , sowie Ort und fragt Datum enthalten. Diese Meldung ist notwendig, damit durch die vom Herrn gesetzten Ämter die Nottaufe bestätigt werden kann, wodurch sie ihre volle Gültigkeit erhält.''</blockquote><blockquote>''Nicht der Mensch schlißet mit einem anderen bei der Taufe einen Bund, sondern Gott mit dem Menschen. Er bedient sich dazu der von ihm beauftragten Mittelsperson (Amtsträger). Ohne die Mitwirkung eines Gottesboten ist der rechtsgültige Abschluß des Taufbundes unmöglich.''</blockquote>==Nottaufe nach den Richtlinien der NAK==In dem Buch [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche]] heißt es auf Seite 74 unter Punkt 3.2.5:<blockquote>''Soll ein Kind oder ein Erwachsener kurz vor seinem Tode noch getauft werden und ist ein priesterlicher [[Amtsträger]] nicht erreichbar, so kann jeder gläubige [[NAK|neuapostolische]] Christ die Nottaufe im Auftrag des [[Apostel]]s - jedoch ohne vorangehende Sündenvergebung und Feier des Heiligen Abendmahles - spenden''</blockquote><blockquote>''Die Aussonderung des Wassers und die Durchführung der Taufhandlung erfolgt gemäß den Worten nach Kapitel 3.2.4.'' (Anm.: "Nun sondere ich dieses Wasser aus in dem Namen Gottes Angesichte:des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und weihe es zur heiligen Handlung der Wassertaufe. Amen." sowie "Ich taufe dich in dem Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen." und "Darauf ruhe der Segen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.")</blockquote><blockquote>''Unverzüglich nach durchgeführter Nottaufe ist der zuständige [[Vorsteher]] hierüber zu informieren, der dies kraft seines Amtsvermögens bestätigt.''</blockquote>
Bekennet ihr hier als Zeugen vor dem Amte und dem Angesichte Gottes=Vereinigung Apostolische Gemeinden=Die [[VAG]] schreibt in ihrer Ausführung "Sakramente in apostolischen Gemeinden" auf Seite 25, daß dieses Kind wahrhaftig getauft dass ''"Die Praxis der Nottaufe nicht notwendig"'' ist im Auftrage des Apostels und im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, so bezeuget solches mit einem lauten Ja''"aber auf Wunsch vollzogen werden"'' kann.
Nachdem spricht Zuvor heißt es auf Seite 21 und 22 auszugsweise:<blockquote>''In besonderen Notsituationen kann jeder getaufte Christ eine Taufe durchführen. Wir wollen jedoch festhalten, dass die bisher geübte Praxis der Nottaufe nach dem Verständnis, wie wir es schon dargestellt haben, zwar nicht ausgeschlossen, aber eben auch nicht notwendig ist. ... Aus Angst, die eigenen Kinder könnten ewig verloren sein, brauchte man die Kindertaufe als Schutz. Es ist selbstverständlich, dass dann in kritischen Fällen ... sofort gehandelt werden musste. Wenn ein Priester oder dort stehendes Amt:Dann bestätige ich an des Apostels Statt nicht zu erreichen war, wurde eine Nottaufe durchgeführt. ... diese Handlung Lehre ... hat sich bis heute erhalten und ist durch katholischen Einfluss auch in apostolischen Gemeinden gelehrt worden. ... Selbstverständlich darf aber im Namen Gottes Falle einer akuten Todesbedrohung des VatersKindes keine theoretische Tauf-Theologie entscheiden. ... Stirbt ein Kind jedoch, noch bevor es getauft werden konnte, des Sohnes so befehlen wir es getrost in Gottes Hand und des heiligen Geistes. Amen.Ertheilt dann hierzu den Segenhaben keinen Zweifel, dass es bei ihm geboren ist.''</blockquote>
[[Kategorie: Sakrament]]
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