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Zeugen Jehovas

1 Byte hinzugefügt, 13:39, 12. Nov. 2011
K
Ihr Alltagsleben
:''Ich will euch aber wissen lassen, dass das Haupt eines jeden Mannes (der) Christus ist, [das] Haupt einer Frau aber der Mann, [das] Haupt Christi aber (der) Gott.''
[[Homosexualität]] und [[Vorehelicher GeschlechtverkehrGeschlechtsverkehr]] wird komplett als Sünde abgelehnt. <ref>[http://www.watchtower.org/x/20050408a/article_01.htm http://www.watchtower.org/x/20050408a/article_01.htm]</ref> <ref>[http://www.watchtower.org/x/20040722a/article_01.htm http://www.watchtower.org/x/20040722a/article_01.htm]</ref>
Auch der Kinobesuch kann für Mitglieder der ''Zeugen Jehovas'' zu gewissen Glaubenskonflikten führen. Dabei geht es hauptsächlich um Filme bei denen etwas gezeigt wird, das nicht der Religion der Zeugen Jehovas entspricht. Am 12. Februar 2010 wurde ein Gerichtsurteil des ''Verwaltungsgerichts Münsters'' mit dem ''Aktenzeichen: 1 K 528/09'' verkündet, bei dem die gläubigen Eltern eines Jungen eine Geldstrafe für das Fehlen im Unterricht zu bezahlen hatten. Der Grund dafür, dass die Eltern Jungen an einem Tag von Schule nahmen, war das der Klassenlehrer mit seinen Schülern, den Film ''Krabat'' (2008) im Kinos angesehen wollte. Der Auslöser ist der Inhalt des Films, bei dem es neben dem Thema wahre Liebe auch um das Thema Schwarze Magie mit Druidenfüssen und Zaubersprüchen geht. Als die Eltern davon erfuhren, beantragten sie sofort eine Befreiung von der Schule für diesen Tag, aber diese wurde abgelehnt und der Junge blieb beim Kinobesuch zu Hause. Dies führte zu mehreren Gerichtsverhandlungen bis zum Bundesverfassungsgericht. <ref>[http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Muenster-Siebtklaessler-musste-nicht-aus-religioesen-Gruenden-vom-Kinobesuch-freigestellt-werden.news9210.htm Das Urteil]</ref>
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