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Sakrament

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Legitimation der Sakramentenspendung
In der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]] wird die Spendung der Sakramente der [[Heilige Versiegelung|Heiligen Versiegelung]] und des [[Heiliges Abendmahl|Heiligen Abendmahles]] insbesondere durch den Apostolat legitimiert. So darf die Heilige Versiegelung nur durch den Apostel selbst gespendet werden, die Feier des Heiligen Abendmahles wird hingegen von einem priesterlichen Amt vollzogen und ist legitim, wenn der Priester in der Einheit mit dem Apostolat steht.
 
== Sakramente in den katholisch-apostolischen Gemeinden ==
 
Die [[Katholisch-apostolische Gemeinden|katholisch-apostolischen Gemeinden]] nannten [[Taufe]] und [[Abendmahl]] (Frage 17 ff. des Katechismus) Sakrament; auch wird die Handaufleggung der Apostel oder[[ Versiegelung]] in Frage 47 des [[Katechismus]] als Sakrament bezeichnet.
 
Daneben sprach man der Beichte mit Absolution, der [[Ordination]], der Ehe und der [[Krankensalbung]] einen gewissen sakramentalen Chrakter zu.
 
Im Katechimus wird in Frage 19 von Taufe und Abendmahl als von Christus selbst eingesetzt gesprochen, die Versiegelung wird daneben auch ausdrücklich als Sakrament genannt, Beichte, Ordination, Ehe und Krankensalbung werden sakramental umschrieben. Hieraus ergeben sich die in der Literatur oft unterschiedlichen Angaben in der Literatur: So wird teilweise von zwei Sakramenten, drei Sakramenten oder der Siebenzahl der Sakramente gesprochen.
== Sakramente in der Neuapostolischen Kirche ==
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