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Amtsrückgabe

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Unter einer '''Amtsrückgabe''' versteht man in der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] die freiwillige Rückgabe des Amtsauftrages eines [[Amtsträger]]s. Der Begriff lässt vermuten, dass mit einer Amtsrückgabe nicht nur der Auftrag, sondern auch das Amt zurück gegeben wird. Jedoch gibt es über diesen theologischen Hintergrund (noch) keine Stellungnahme von der Neuapostolischen Kirche.

In der Kirchenpraxis geben Amtsträger aus verschiedenen Gründen das "Amt zurück". Laut den [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche|Richtlinien für Amtsträger]] kann ein Amtsinhaber jederzeit ohne Angabe von Gründen sein Amt dem [[Bezirksapostel]] wieder zurück geben. In den letzten Jahren häufen sich Amtsrückgaben aus Glaubensgründen, weil Amtsträger nicht mehr mit der Lehrmeinung der Kirche einhergehen. In Einzelfällen kam es in der Geschichte der NAK dazu, dass den Amtsträgern von der Kirchenleitung nahe gelegt wurde, das Amt zurück zu geben um so eine "peinliche" [[Amtsenthebung]] zu umgehen.

[[Kategorie:Theologie]]
[[Kategorie:Stumpfartikel]]
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