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Vorsteher

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In den [[katholisch-apostolisch|katholisch-apostolischen Gemeinden]] versah vor allem der [[Engel (Amt)|Engel]] der Gemeinde die Funktion des Gemeindevorstehers. War ein solcher in der Gemeinde (noch) nicht vorhanden, übernahm auch ein priesterlicher [[Amtsträger]] die Funktion des Vorstehers.
== neuapostolisch ==
Neuapostolische Gemeinden werden von einem Vorsteher geleitet. Dieser trägt ein priesterliches Amt: In der Regel ist dies ein [[Priester]],[[Evangelist]] oder [[Hirte]], nur noch selten ein [[Ältester|Gemeindeältester]]. Ausnahmsweise nehmen auch Bezirksevangelisten oder gar Bezirksältesten Bezirksälteste die Funktion eines Gemeindevorstehers wahr.Der Vorsteher ist auf Gemeindeebene die höchste Autorität.Er trägt die gesamte Verantwortung für die [[Gemeinde]] in seelsorgerischer und administrativer Hinsicht. Er ist für die [[Seelsorge]] bei den Amtsträgern der Gemeinde zuständig.
Unterbezirke werden in der Regel von einem Bezirsältesten geleitet (in der neuapostolischem neuapostolischen Umgangssprache werden diese deshalb meist ''Ältestenbezirk'' genannt). Seltener übernehmen auch Bezirksevangelisten oder [[Bischof|Bischöfe]] die Funktion eines Bezirksvorstehers.
Der Bezirksvorsteher trägt die gesamte Verantwortung für den Bezirk in seelsorgerischer und administrativer Hinsicht. Auf Bezirksebene ist er die höchste Autorität.
Vorsteher - sowohl einer Gemeinde als auch eines Bezirkes - werden durch den zuständigen [[Apostel]]/[[Bezirksapostel]] beauftragt. Es handelt sich heirbei hierbei um eine Beauftragung- nicht um ein Amt! Die Beauftragung kann auch zeitlich befristet und somit unabhängig vom Amtsauftrag verliehen werden. Die Beauftragung eines Vorstehers erfolgt in der Regel in einem Gottesdienst durch einen Apostel oder Bezirksapostel. In der [[Litugie]] finden solche Beauftragungen zum Vorsteher nach dem Ende des Abendmahls und vor dem Schlussgebet statt.
[[Kategorie: Amt]]
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