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Zeugen Jehovas

91 Bytes hinzugefügt, 21:19, 5. Feb. 2010
K
Verhältnis zum Staat
Ein Zeichen dieses Verhaltens ist die allgemeine Verweigerung des Militärdienstes. Diese Haltung entwickelte sich bereits zu den Zeiten des ''ersten Weltkrieges'' und mit dem [[10 Gebote|5. Gebot]] ''Du sollst nicht töten'' begründet. Dennoch wurde die Verweigerung des Militärdienstes damals noch ganz so nicht strikt ausgeübt wie heute, damals wurden sogar [[Gesangbuch|Gesangsbücher]] wie ''Brüder im Felde'' an die Soldaten in der Schlacht gesendet. Ab 1917 gab es striktes Nein zum Militär aus der Sicht ihres [[Glauben|Glaubens]] heraus. Im Zweiten Weltkrieg wurden auf Grund der Kriegsdienstverweigerung 260 Menschen hingerichtet, die sich aus ihrem Glauben heraus gegen den ''Dienst an der Waffen'' entschieden.
Mit der Wiedereinführung des Wehrdienstes in Deutschland wurde auf Grund der zahlreicher Verweigerungen und zahlreicher Gerichtsverfahren sogar der ''[http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=176&paid=15a § 15 a ZDG]'' geschaffen. Er wurde in der juristischen Fachwelt ''Lex Jehova'' genannt. Mit diesem Paragrafen wurden der Zivildienst aus der Taufe gehoben. Seit 1996 ist es für die Zeugen Jehovas möglich sich auch im Katastrophenschutz zu betätigen.
Ein weiteres Zeichen hieraus ist das die ''Zeugen Jehovas'' weder aktiv noch passiv von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Sie gehen regelmäßig nicht zu wichtigen politischen Veranstaltungen. Sie begründen diese Haltung aus Johannes 17 Vers 16:
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