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Gebietskirche

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'''Gebietskirchen''' sind Gebietskörperschaften der [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]].
Sie haben ihre eigene Verfassung und sind eine eigene juristische Person in der Regel in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Eine neuapostolische Gebietskirche untersteht einem [[Bezirksapostel]], dem [[Gebietskirchenpräsident|Gebietskirchenpräsidenten]] und ist in der Regel untergegliedert in Arbeitsbereiche von Aposteln und Bischöfen, welche wiederum untergliedert sind in Bezirke, denen ein Bezirksältester vorsteht.
Eine Gebietskirche regelt normalerweise alle ihren administrativen und pastoralen Angelegenheiten selbständig.
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