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Neuapostolische Kirchen Deutschlands

76 Bytes hinzugefügt, 00:57, 31. Jan. 2016
Die Mitgliedschaft
Ein ausgetretenes oder ausgeschlossenes Mitglied der Neuapostolischen Kirche kann erneut die Mitgliedschaft beantragen. Der Antrag soll schriftlich erfolgen. Über einen solchen Antrag entscheidet der Bezirksapostel. Eine erneute Spendung des Sakraments "Heilige Versiegelung" erfolgt nicht.
 
Siehe auch [[Mitgliederzahlen der Neuapostolischen Kirche in Deutschland]]
==Datenschutz==
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