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Segensgebet

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Als '''Segensgebet''', bzw. mit kleinen Abweicheungen auch '''Partnerschaftsgebet''', wird innerhalb der deutschen [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] eine Gebet mit der Bitte um Gottes Segen für eine gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft bezeichnet.
 
==Geschichte==
Die 2009 gegründete Initiative [[Regenbogen-NAK]] setzt sich maßgeblich für das Segensgebet und die Gleichstellung homosexueller Mitglieder innerhalb der Neuapostolischen Kirche ein. In der [[Gebietskirche Nordrhein-Westfalen]] wurden bereits seit 2009 Segensgebete für gleichgeschlechtliche Partnerschaften angeboten. Daraufhin bat der damalige Stammapostel [[Wilhelm Leber]] den Bezirksapostel [[Armin Brinkmann]] um eine Ausarbeitung einer Richtlinie. Dies geschah in der Projektgruppe ''Ehe, Familie, Konkubinat''.
==Beschreibung Segensgebet==
Das sogenannte Segensgebet ist seit 2011 in der [[Gebietskirche Nordrhein-Westfalen]] in der Richtlinie "Segensgebet für eingetragene Partnerschaften" der Neuapostolischen Kirche beschrieben. Danach Demnach können in dieser Gebietskriche seit 2011 gleichgeschlechtliche Partner, welche eine eingetragene Lebenspartnerschaft besitzen, ein Segensgebet für ihre Partnerschaft erhalten. Die Regelung beschreibt:
{{Zitat|Da die Zusammenkunft zum Segensgebet kein Gottesdienst ist, erfolgt keine Umrahmung mit Eingangs- und Schlussgebet. Nach der Begrüßung durch den Seelsorger spricht dieser einleitende Worte, bevor gemeinsam das Gebet gesprochen wird. Ausdrücklich ist festgelegt, dass das Gebet nicht trinitarisch beginnt und keine Handauflegung erfolgt. Auch werden die Lebenspartner nicht um ein Ja-Wort gebeten.<ref>[http://www.nak-nrw.de/aktuelles/kurznotiert/111223_segensgebet-fuer-eingetragene-partnerschaften/ nak-nrw.de - Segensgebet für eingetragene Partnerschaften], zuletzt abgerufen am 26.11.2014</ref>}}
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