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Segensgebetsdebatte 2014

1.126 Bytes hinzugefügt, 23:21, 25. Nov. 2014
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Binnen weniger Stunden wurde die Meldung Hundertfach aufgerufen, so dass sogar der Webserver der Regenbogen-NAK mehrfach nicht erreichbar war. In den sozialen Netzwerken wurde heftige Kritik an der Arbeitsweise der Gemeinde-, Bezirks- und Gebietskirchenleitung geübt.<ref>[https://www.facebook.com/regenbogennak/photos/a.212621688891405.1073741828.201743953312512/388907977929441/?type=1 facebook.de - Berichterstattung und Posts auf facebook], zuletzt abgerufen am 25.11.2014</ref>
 
==Zum Hintergrund==
{{Zitat|Seit fünf Jahren haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ein [[Segensgebet]] von einem Amtsträger der Neuapostolischen Kirche für ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe zu erhalten. Dabei wird kein trinitarischer Segen gespendet, sondern lediglich um den Segen Gottes für das Paar gebetet. Segensgebete können in privaten Räumen oder auf dem Standesamt, in der Regel auch in Kirchenräumen stattfinden.
 
Das erste Segensgebet fand 2009 in der Gebietskirche Nordrhein-Westfalen statt. Im Auftrag des Stammapostels Wilhelm Leber erarbeitete der damalige Bezirksapostel Armin Brinkmann eine Regelung für die Umsetzung eines solchen Gebets. In der Folge übernahmen andere Bezirksapostel die Regelung und schufen so die Möglichkeit für Segensgebete in ihren Arbeitsbereichen. Zahlreiche Paare in Europa, Südafrika, Nord- und Südamerika konnten seither ein Segensgebet für ihren gemeinsamen Weg erhalten.<ref>[http://cms.regenbogen-nak.org/index.php?id=812 regenbogen-nak.org - Rückschritte in der Haltung zur Homosexualität], zuletzt abgerufen am 25.11.2014</ref>}}
==Weblinks==
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