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Anlagebetrugsfall 2012

11 Bytes hinzugefügt, 13:09, 23. Dez. 2012
Entlastung des Vorstands
==Entlastung des Vorstands==
Nachdem die Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen im Juni 2012 die Entlastung des Vorstandes, sprich also auch die Entlastung des Bezirksapostels Brinkmann, bis auf weiteres verweigerte, wurde dies am 18. Dezember 2012 bei einer erneuten Versammlung nachgeholt. Die Webseite nak-nrw.de schreibt dazu <ref>[http://www.nak-nrw.de/aktuelles/kurznotiert/121220_landesversammlung-entlastet-den-vorstand/ nak-nrw.de - Landesversammlung entlastet den Vorstand]</ref>:
{{Zitat|Apostel Rainer Storck stellte der Landesversammlung einen Beschluss des Landesvorstands vor, den dieser im November mehrheitlich getroffen hatte. Die Apostel und Bischöfe hatten im Landesvorstand entschieden, alle zivilrechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die im strafrechtlichen Sinn Beteiligten am Kapitalanlagebetrug und den Geldwäschehandlungen auszuschöpfen. Gleichzeitig wurde nach intensiver Prüfung der Gesamtumstände der Kapitalanlage vom Dezember 2007 beschlossen, auf Schadenersatzansprüche gegen Mitglieder der Kirche zu verzichten. Grundlage für diese Entscheidung waren die Rechtsgutachten zur Verantwortung des Landesvorstands sowie der handelnden Personen.}}
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