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Anlagebetrugsfall 2012

349 Bytes hinzugefügt, 08:35, 10. Okt. 2012
Vorwurf der Untreue
===Vorwurf der Untreue===
Gegenüber dem Bezirksapostel Armin Brinkmann wurden zunehmend Vorwürfe der Untreue laut, sowie der Vorwurf, dass Brinkmann unrechtmäßig alleine, ohne den Landesvorstand zu befragen, diese Geldanlage tätigte. Laut Verfassung der NAK NRW, darf der Gebietskirchenpräsident nur Geschäfte bis 500.000 Euro allein tätigen<ref>[http://www.nak-nrw.de/gebietskirche/verfassung/ nak-nrw.de - Verfassung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen K.d.ö.R. vom 28. Februar 1999]</ref>. Laut einer Pressemitteilung wurde bei der Staatsanwaltschaft in Bochum gegen Brinkmann Anzeige erstattet<ref>[http://www.religionsreport.de/?p=1564 religionsreport.de - Kommentar zur (Des-)Informationspolitik der NAK NRW]</ref>. Das Verfahren wurde jedoch wieder eingestellt.,<ref>[http://www.religionsreport.de/?p=1701 religionsreport.de - Staatsanwaltschaft konnte keinen Vorsatz feststellen]</ref>da er nicht vorsetzlich gehandelt habe, sondern eine weiterhin geübte Praxis anwandt<ref>[http://www.religionsreport.de/?p=2686 religionsreport.de - Durch meine Schuld, durch meine große Schuld]. Tatsächlich wurde die 1999 eingeführte Satzungsbestimmung, dass der Landesvorstand bei Investitionen ab 500.000 Euro zu befragen sei, nie angewandt.
==Entschuldigung Brinkmanns==
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