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Zeugen Jehovas

2 Bytes entfernt, 13:57, 16. Jul. 2012
K
Verhältnis zum Staat: Rechtschreibfehler behoben
== Verhältnis zum Staat ==
Das Verhältnis zum Staat ist im Glauben der Zeugen Jehovas eher gespalten, da das Staatentum nur eine menschliche Konstruktion ist. In einigen Staaten , wie Weißrussland , ist ihre Religion sogar verboten. <ref>[http://www.livenet.de/index.php/D/article/199/48994/ http://www.livenet.de/index.php/D/article/199/48994/]</ref> Dennoch wird die staatliche Ordnung als von Gott geduldet betrachtet.
Die Mitglieder der Gemeinden halten sich in der Regel aus allen politischen Belangen heraus und kümmern sich im Alltagsleben eher weniger um den Staat.
Mit der Wiedereinführung des Wehrdienstes in Deutschland wurde auf Grund der zahlreichen Verweigerungen und zahlreichen Gerichtsverfahren sogar der ''[http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=176&paid=15a § 15 a ZDG]'' geschaffen. Er wurde in der juristischen Fachwelt ''Lex Jehova'' genannt. Mit diesem Paragrafen wurde der Zivildienst aus der Taufe gehoben. Seit 1996 ist es für die Zeugen Jehovas möglich sich auch im Katastrophenschutz zu betätigen.
Ein weiteres Zeichen hieraus ist, dass die ''Zeugen Jehovas'' weder aktiv noch passiv von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Sie gehen regelmäßig nicht zu wichtigen politischen Veranstaltungen. Sie begründen diese Haltung aus Johannes 17 Vers , 16:
:''Sie sind nicht von der Welt, wie ich nicht von der Welt bin.''
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