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Diakon

1.118 Bytes hinzugefügt, 21:48, 1. Aug. 2011
katholisch-apostolische Gemeinden: Ich habe den Artikel grundlegend überholt und mit Zitate der Katechese von Ludwig Albrecht umgeändert.
== katholisch-apostolische Gemeinden==
Ein '''Diakon''' war in den [[Katholisch-apostolische Gemeinden|KAG]] ein Amtsträger unter den [[Engel]]n und [[Priester]]n. Er assistierte diesen beiden im Gottesdienst und bei der Austeilung der Kommunion. Sie durften auch predigen und in besonderen Fällen taufen. Ihre eigentliche Aufgabe war es, den Gemeindemitgliedern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und in der Regelung der weltlichen Aufgaben zu helfen. In der Gemeinde waren sie vor allem die Verwalter der Kirchengüter. Diakone wurden nicht ordiniert, sondern waren als Vertreter der Gemeinde von dieser und durch den Engel vorgeschlagen und erwählt. Sie galten im Gegensatz zu den wie die priesterlichen Ämtern nicht Ämter als "gotterwählt"(vgl. Apg. 6, 2. 3). {{Zitat|Wenn die Gemeinde Diakone als ihre Stellvertreter wählt, so ist dies nicht zu vergleichen den in der Welt üblichen Wahlen. Für ihr Amt erhielten sie .. Eine solche Diakonenwahl, die im Glauben auf die vom Herrn durch seine Apostel vorgeschriebene Weise vollzogen wird, ist nicht minder eine feierliche Einsetzung Kundgebung des Willens Gottes durch den Heiligen Geist, als wenn ein zum Priesteramt Angebotener durch den Mund des Propheten berufen wird. Nur die Art dieser Kundgebung ist verschieden. Jede Einsetzung eines Diakons ist eine apostolische Tat. Jedoch erfordert es die Umstände, daß die Apostel in der Regel die Engelder Gemeinden durch eine besondere Vollmacht beauftragen, wie auch in ihrem Namen die erwählten Diakone ins Amt einzusetzen. Alle durch einen Engel ordinierten Diakone empfangen dann später die weiblichen [[Diakonisse]]napostolische Segnung. Die Diakone werden mit der apostolische Segnung in ihrem Amt festgestellt, der allmächtige Gott (versiegelt) und bestätigte sie als seine treuen Diener bis ans Ende...  |Ludwig Albrecht<ref>Zitiert nach Möglichkeit eine Segnung des [[ApostelLudwig Albrecht]]s: ''Abhandlungen über die Kirche besonders ihre Ämter und Gottesdienste'' Fünfte Auflage, ISBN 3875980425, Ein biblisches Glaubens- und Lehrbuch, Zweiter Teil zu H. W. J. Thierschs "Inbegriff der christlichen Lehre" Tübingen 1999, S.&nbsp;89</ref>}}
Es wurde zwischen "Siebendiakonen" und "übrigen Diakonen" unterschieden. Erstere waren nach dem Vorbild der Jerusalemer Urgemeinde vor allem für die Verwaltung der Geldmittel und weltlichen Angelegenheiten der Gemeinde verantwortlich. Ihre Zahl war auf sieben beschränkt, sie wurden von der Gemeinde gewählt und galten als eingesetzt, wenn sie vom apostolischen Amt bestätigt wurden.
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