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Bundesangestelltentarifvertrag

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Der '''Bundesangestelltentarifvertrag''' regelte regional die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst. Nach den Grundsätzen dieses Vertrages wurden auch die [[Apostel]] und Angestellten der [[Apostolische Gemeinschaft|Apostolischen Gemeinschaft]] bezahlt.
Der Vertrag besaß seine feste Gültigkeit vom 1. April 1961 bis zum 30. September 2005. Teilweise wurde der Vertrag vorübergehend bis zum Anfang des Jahres 2010 für die Bereiche Hessen und Berlin beibehalten. Später wurde er durch den ''Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst'' ersetzt.
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