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Beurlaubung

29 Bytes hinzugefügt, 13:05, 17. Mai 2011
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Eine '''Beurlaubung''' ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Ausführung eines Amtsauftrages. Während der Zeit der Beurlaubung darf übt der Amtsträger keine Amtsaufgaben übernehmenseine mit dem Amt verbundenen Aufgaben und Funktionen nicht aus.
===Neuapostolische Kirche===
In der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] kann die Beurlaubung vom zuständigen [[Apostel]] auferlegt verfügt oder vom entsprechenden [[Amtsträger]] selber selbst gewünscht werden. In beiden Fällen wird die Gemeinde bzw. der Bezirk des Amtsträgers über die Aussetzung Beurlaubung informiert. Laut den [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche|Richtlinien für Amtsträger]] soll eine Beurlaubung nicht länger als sechs Monate dauern. Die Gründe für eine Beurlaubung können zum Beispiel Krankheit des Amtsträgers, Lehrdifferenzen oder familiäre Probleme sein.
Die Aufhebung der Beurlaubung geschieht durch den Apostel, muss jedoch nicht in einem Gottesdienst erfolgen. Während der Zeit der Beurlaubung darf der Amtsträger keinerlei Amtsaufträge ausführen.
[[Kategorie:Theologie]]
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